Ab 1. November : Digitale Hilfsmittel-Abrechnung wird Pflicht

Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel müssen ab Samstag digital abgerechnet werden. / © imago/imagebroker
Der neue Pflegehilfsmittel-Versorgungsvertrag ist schon seit dem 1. Juni in Kraft. Seither sind Apotheken, die Pflegehilfsmittel mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, zu einer digitalen Abrechnung verpflichtet. In den ersten Monaten galt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch am Samstag.
Mit dem neuen Versorgungsvertrag muss die Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln (Empfangsbestätigung) weiterhin vom Patienten unterzeichnet werden. Das unterzeichnete Dokument verbleibt jedoch in der Apotheke und wird vorerst nicht an die Pflegekasse übermittelt. Die Apotheke ist jedoch dazu verpflichtet, die Empfangsbestätigung auf Anforderung den Pflegekassen in elektronischer Form (zum Beispiel als PDF) unter Angabe des Genehmigungskennzeichens – sofern vorhanden – zur Verfügung zu stellen.
Die Rechenzentren wurden bereits am 1. Juni auf die digitalisierte Abrechnung umgestellt, doch die Softwarehäuser stellen erst nach und nach um. Nach Angaben des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) führte das in den vergangenen Monaten immer wieder zu Schwierigkeiten.
Weil Altabrechnungen in Papierform nicht mehr an die Kostenträger übermittelt werden konnten, erfolgte in der Übergangszeit die Abrechnung oft über Zwischenlösungen, zum Beispiel ein Excel-Datenblatt, das von den Apotheken ausgefüllt und von den Softwarehäusern an die Rechenzentren übermittelt wird. Letztere digitalisieren diese Unterlagen – teils gegen eine Pauschale, die sie von den Apotheken erhoben.
»Einige Nachfragen von Apotheken in unserer Geschäftsstelle lassen darauf schließen, dass es bei der digitalen Abrechnung in einigen Rechenzentren noch zu Anfangsschwierigkeiten zu kommen scheint, die insbesondere die Brutto-Netto-Preisberechnung und einen Verzug bei der tatsächlichen Auszahlung an die Apotheken betreffen«, berichtet eine Sprecherin des AVWL auf Nachfrage der PZ.

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