Trotz Kritik am Schwachkopf-Fall: Auch Weidel stellt Strafanträge wegen Beleidigung

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Trotz Kritik am Schwachkopf-Fall: Auch Weidel stellt Strafanträge wegen Beleidigung

Trotz Kritik am Schwachkopf-Fall: Auch Weidel stellt Strafanträge wegen Beleidigung

Wer Alice Weidel "Nazischlampe" nennt, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

(Foto: picture alliance / Andreas Gora)

Eine Razzia bei einem Rentner nach einer Anzeige von Robert Habeck bringt den Paragrafen 188 in Verruf. Besonders empört über das Instrument zur Gängelung der Bürger zeigt sich die AfD. Eine Recherche ergibt, dass Parteichefin Weidel selbst die Strafjustiz in Gang setzt.

Politiker der AfD greifen nach Recherchen von t-online in großer Zahl auf den Paragrafen 188 StGB zurück, um damit gegen Beleidigungen im Internet vorzugehen. Zugleich fordert die Partei öffentlich die Abschaffung der Regelung. Besonders rege werden Strafanträge von der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel gestellt, berichteten Anwälte dem Portal. Weidels Sprecher Daniel Tapp erklärte dazu, es handele sich nicht um eine dreistellige Zahl. Es gehe auch "lediglich um die Fälle, die aus unserer Sicht grobe Beleidigungen enthalten".

Tapp verteidigt das Vorgehen mit dem Argument der "rechtlichen Waffengleichheit". Zwar lehne man das Gesetz ab. Dennoch "wäre es töricht, wenn sich die AfD bis zur Abschaffung nicht zur Wehr setzen würde". Weidel selbst hatte im Dezember im Bundestag kritisiert, eine "so panische wie mimosenhafte politische Klasse" missbrauche die Justiz, um "aufsässige Bürger nach einem eigens geschaffenen Majestätsbeleidigungsparagrafen zum Schweigen zu bringen".

Anzeigen meist nach Hinweis durch Meldeportale

Weidel selbst prüft die Fälle nicht, sondern hat das ihrem Sprecher zufolge delegiert. In der AfD würden fremde Social-Media-Kanäle nicht durch Mitarbeiter auf Beleidigungen durchsucht, so Tapp. Anwälten zufolge geht ein Großteil der Fälle ursprünglich auf Hinweise an Meldeplattformen zurück. Das Portal zitierte den Fall eines Mannes, der Weidel auf X als "Nazischlampe" beschimpft hatte. Er bekam Ende Februar Besuch von der Polizei und Post von der Staatsanwaltschaft.

Paragraf 188 soll Personen des politischen Lebens in besonderer Weise vor Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede schützen. Er wurde 2021 nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verschärft. Der Paragraf ist im vergangenen Jahr stark in die Diskussion geraten. Anlass war insbesondere eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der ein Meme geteilt hatte, in dem der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck als "Schwachkopf" bezeichnet wurde.

Quelle: ntv.de, mau

n-tv.de

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