Mann muss 42 Euro Strafe zahlen, weil er sein Autofenster offen gelassen hat


Ein Autofahrer ließ seinen geparkten Wagen in Italien mit einer leicht geöffneten Fensterscheibe zurück. Dies kostete ihn 42 Euro Bußgeld.
Wer in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte selbst bei hohen Temperaturen die Fenster schließen, wenn er das Fahrzeug abstellt. In der norditalienischen Stadt Vicenza parkte jetzt ein Autofahrer sein Auto, sperrte die Türen ab, ließ aber ein Fenster einige Zentimeter weit offen stehen. Dies fiel einer bei Polizeikontrolle auf. Für dieses Versehen musste der Fahrer 42 Euro Strafe zahlen. Der Vorwurf lautete, er habe sein Auto nicht ausreichend vor dem Zugang von Unbefugten geschützt, auch wenn kein Einbruch stattgefunden hatte. Über den Vorfall berichtete „Südtirolnews“.
Laut Artikel 158 Absatz 4 der italienischen Straßenverkehrsordnung ist dies eine Einladung für Diebe und es werden Bußgelder von 42 bis 173 Euro fällig. Die Regel gilt für Fenster, Schiebedächer und auch für Verdecke.

„Sie haben Ihr Fahrzeug verlassen, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, hieß es auf dem Verwarnungszettel. Die Kontrolleure verwiesen auf mehrere Verstöße. Zum einen habe der Autofahrer „die Sorgfaltspflichten beim Ein- oder Aussteigen nach § 14 Abs. 2 verletzt“ (§ 49, StVo). Zum anderen gelte immer: „Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Unfälle oder Verkehrsbehinderungen zu verhüten.“ Und: „Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“
Viele Monate später flatterte ihm eine weitere Rechnung ins Haus. Eine Firma verlangte weitere 156 Euro für „Überwachungskosten".
FOCUS