Dian ändert Fristen für die Einreichung exogener Informationen für das Steuerjahr 2024 aufgrund technologischer Eventualitäten

Die Nationale Steuer- und Zolldirektion (DIAN) hat eine vorübergehende Änderung der Fristen für die Einreichung exogener Informationen für das Steuerjahr 2024 angekündigt.
Die Entscheidung wurde als Reaktion auf einen vom Innovations- und Technologiemanagement-Direktorat des Unternehmens zertifizierten Notfallplan getroffen, der die Nichtverfügbarkeit mehrerer wichtiger digitaler Dienste gemeldet hatte.
Nach Angaben der Agentur beeinträchtigten die technischen Störungen den Zugang zu Plattformen, die von Steuerzahlern für die Abgabe von Steuererklärungen, Zollverfahren und die Übermittlung von Steuerinformationen genutzt werden.
Aus diesem Grund und um die Auswirkungen auf die Steuerkonformität zu minimieren, wurde ein neuer Fristenplan eingeführt, der speziell für Großsteuerzahler sowie juristische und natürliche Personen gilt .

Bei Zahlungsrückständen besteht eine fünftägige Zahlungsfrist von Dian. Foto: Istock
Die Änderung wird nicht allgemeingültig sein. Der Dian präzisierte, dass dies nur für zwei Gruppen von Steuerzahlern gilt:
- Große Steuerzahler, deren NITs auf 9 und 0 enden, mit ursprünglichen Ablaufdaten vom 12. und 13. Mai 2025.
- Juristische Personen und Einzelpersonen, die zwischen dem 14. Mai und 13. Juni 2025 verpflichtet waren, ihre Informationen einzureichen.
Das Unternehmen teilte mit, dass der vollständige Inhalt dieser Änderung im Resolutionsentwurf zu finden sei, der gemäß Artikel 8 des Gesetzes 1437 von 2011 am 20. und 21. Mai 2025 zur öffentlichen Kommentierung auf der Dian-Website veröffentlicht wurde.
Die neuen Termine Für Steuerzahler, die als Großsteuerzahler eingestuft werden und deren Steueridentifikationsnummer (TIN) auf 9 und 0 endet, waren die Fälligkeitstermine für den 12. und 13. Mai dieses Jahres vorgesehen. Gemäß dem neuen Zeitplan des DIAN wird diese Frist bis zum 28. Mai 2025 verlängert.
Gestaffelter Zeitplan für juristische Personen und natürliche Personen Für die übrigen von der Eventualverbindlichkeit betroffenen Steuerzahler hat das Unternehmen einen gestaffelten Zeitplan erstellt, der die Fälligkeitstermine nach den letzten beiden Ziffern der NIT gruppiert. Der neue Zeitplan ist unten aufgeführt:
NITs mit den Endziffern 01 bis 10: 28. Mai 2025
NITs mit den Endziffern 11 bis 20: 3. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 21 bis 30: 4. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 31 bis 40: 5. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 41 bis 50: 6. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 51 bis 60: 9. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 61 bis 70: 10. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 71 bis 80: 11. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 81 bis 90: 12. Juni 2025
NITs mit den Endziffern 91 bis 00: 13. Juni 2025
Diese Anpassung soll die freiwillige Einhaltung der Steuervorschriften erleichtern und denjenigen, die vom Ausfall der digitalen Dienste des Unternehmens betroffen sind, mehr Zeit geben.

Die Änderung würde verschiedene Sektoren der kolumbianischen Wirtschaft betreffen. Foto: FOTOMONTAGE VON IMAGES BY ISTOCK, DIAN
Das DIAN erklärte, dass die Initiative darauf abziele, „die freiwillige Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerzahler zu gewährleisten und dabei die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beim Zugriff auf Online-Dienste auftreten.“
Sie stellten außerdem fest, dass diese Anpassung eine Harmonisierung des institutionellen Zeitplans ermöglicht, die für die Verarbeitung, Validierung und Querverweise exogener Informationen von wesentlicher Bedeutung ist. Diese Prozesse sind für die Überwachung, Kontrolle und Erfüllung der Missionsfunktionen des Unternehmens von entscheidender Bedeutung.
Der Überprüfungs- und Genehmigungsprozess für den Resolutionsentwurf ist im Gange und unterliegt den an den dafür vorgesehenen Tagen gesammelten Bürgerkommentaren. Sobald diese Phase abgeschlossen ist, wird erwartet, dass der Dian die Resolution mit den letzten Änderungen offiziell veröffentlicht.
Weitere Newseltiempo