Erster Bonus 2025: Wann wird er ausgezahlt und wer hat Anspruch darauf

Informieren Sie sich über den Zahlungszeitraum, in dem Sie Ihr erstes ergänzendes Jahresgehalt (SAC) beziehen müssen, und wie es berechnet wird.
An welchem Tag wird der Juni-Bonus ausgezahlt und wie wird er in diesem Jahr berechnet? (Illustratives Bild / Web)
Im Juni erhalten Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor den ersten Teil ihres jährlichen Zusatzgehalts (Annual Supplementary Salary, SAC ), besser bekannt als Weihnachtsgeld . Es werden 50 % des höchsten Monatsgehalts ausgezahlt, das aus irgendeinem Grund im ersten Halbjahr erzielt wurde.
Zu beachten ist, dass in diese Berechnung unter anderem auch Überstunden und Provisionen einfließen. Allerdings ist nicht alles inbegriffen, was als „unentgeltlich“ gilt, wie etwa die Arbeitskleidung.
Das Weihnachtsgeld besteht aus einem zusätzlichen Gehalt, das jährlich gewährt und in zwei Raten ausgezahlt wird: eine im Juni und eine im Dezember. Aus diesem Grund wird für jede dieser Zahlungen der Begriff „Halbbonus“ verwendet. Gemäß Gesetz 27.073 muss die erste Zahlung des jährlichen Zusatzgehalts (SAC) spätestens am 30. Juni erfolgen. Diese Frist kann jedoch auf bis zu vier Werktage verlängert werden, sodass die Zahlung im Jahr 2025 bis Freitag, den 4. Juli, erfolgen kann.
Anlagealternativen für den Dezember-Bonus 2022. Foto: Web
Für die zweite Rate des Weihnachtsgeldes, die im Dezember ausgezahlt wird, gelten andere Regeln . Der Arbeitgeber muss die Zahlung bis spätestens 18. Dezember leisten. Darüber hinaus gilt die Fristverlängerung von vier Werktagen.
Jeder Halbjahresbonus entspricht 50 % (der Hälfte) der höchsten Monatsvergütung aus beliebigem Grund innerhalb des Semesters, in dem er ausgezahlt wird. Das Konto muss Überstunden berücksichtigen und alle „nicht vergüteten“ Stunden ausschließen .
Die Berechnung läuft folgendermaßen ab: Vom höchsten Bruttogehalt werden unter anderem Abzüge für die Rente und die Sozialversicherung vorgenommen, um den Nettobetrag bzw. den Eigenanteil zu ermitteln. Für Arbeitnehmer mit weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit wird der Bonus auf Grundlage der Anzahl der gearbeiteten Monate ausgezahlt. Zur Berechnung gibt es zwei Formeln:
- Teilen Sie das höchste während der Arbeitszeit erhaltene Gehalt durch 12 und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der gearbeiteten Monate.
- Multiplizieren Sie die gearbeiteten Monate mit der Hälfte (50 %) des besten Monatsgehalts und dividieren Sie das Ergebnis anschließend durch sechs.
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