IFT-Mitarbeiter suchen Dialog mit Sheinbaum

MEXIKO-STADT (apro). – Die Mitarbeiter des Federal Telecommunications Institute (IFT) streben einen Dialogtisch mit Präsidentin Claudia Sheinbaum an, um ihre Beschäftigungssituation nach der Auflösung der autonomen Organisation zu klären.
Die Arbeiter schickten am 20. Mai einen Brief an das Büro des Präsidenten und baten um ein Treffen mit dem Präsidenten. Man teilte ihnen jedoch mit, dass die Angelegenheit vom Bundesgericht für Vergleichung und Schiedsgerichtsbarkeit behandelt würde.
Die Arbeitnehmer behaupteten jedoch, dass die Antwort des Präsidenten nicht angemessen berücksichtigt worden sei und betonten, dass die Behörde, an die sie verwiesen wurden, nicht in der Lage sei, ihre Forderungen zu erfüllen. Daher wiederholten sie ihre formelle Bitte um einen Gesprächstisch mit dem Präsidenten der Republik.
„Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter des IFT besser als alle anderen über den Stand des Auflösungsprozesses des Instituts und des aktuellen Gesetzgebungsprozesses im Bereich Telekommunikation und Rundfunk informiert sind. Aus dieser Perspektive können wir feststellen, dass unsere Arbeitsrechte durch die mangelnden finanziellen Mittel des Instituts und durch die in der Initiative mit dem Verordnungsentwurf zur Verabschiedung des Telekommunikations- und Rundfunkgesetzes festgelegten Bedingungen in der vorgeschlagenen Form verletzt werden könnten“, erklären sie.
Die Arbeitnehmer erläuterten die Punkte, die sie am Dialogtisch mit Präsidentin Claudia Sheinbaum ansprechen möchten:
Erstens, dass das Unterstaatssekretariat für Ausgaben des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Kredite (SHCP) die Nettoerhöhung des Budgets des Föderalen Telekommunikationsinstituts mit dem einzigen Ziel verwaltet, die Punkte 1 und 2 der Petitionsliste der IFT-Arbeiter zu bearbeiten, in denen es wörtlich heißt:
1. „Achtung der Rechte aller IFT-Mitarbeiter, ohne Ausnahme (unabhängig von der Art und Form des Arbeitsverhältnisses).
2. Zahlung von Leistungen durch das IFT aufgrund der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der bevorstehenden Beendigung der Beschäftigungsquelle: Zahlung einer einmaligen außerordentlichen Vergütung/Abfindung, die der Arbeitsvereinbarung gleichgestellt ist, aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (3 Monatsgehälter + 20 Tage für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit).
Zweitens fordern sie vor dem oben genannten Hintergrund, dass durch Sie im vorliegenden Dekretsentwurf oder auch in nachfolgenden Initiativen, die sich aus der öffentlichen Diskussion in den Befugnissen der Union ergeben können, Folgendes gefördert wird:
a) Die notwendigen gesetzlichen Änderungen in der Übergangsregelung oder in dem als relevant erachteten Abschnitt, die Sicherheit hinsichtlich der Arbeitsrechte der Mitarbeiter des Föderalen Fernmeldeinstituts gewährleisten.
b) Die Einrichtung eines Ausschusses für die Übertragung von Humanressourcen, der die Übertragung von Humanressourcen auf alle Stellen oder Institutionen regelt, die geschaffen werden, um die Befugnisse des Instituts zu ersetzen, und in dem auch die Mitarbeiter des Instituts vertreten sind.
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