Duplomb-Gesetz: die lang erwartete Entscheidung des Verfassungsrates


Der Verfassungsrat wird diesen Donnerstag um 18 Uhr eine mit Spannung erwartete Entscheidung verkünden. Die Weisen werden voraussichtlich über mehrere kürzlich verabschiedete Gesetzesentwürfe entscheiden, darunter das sogenannte Duplomb-Gesetz, das unter bestimmten Bedingungen die Wiedereinführung von Neonicotinoiden, den sogenannten „Bienenkillern“, erlaubt. Sollte das Gesetz angenommen werden, dürfen bestimmte Landwirte – insbesondere Rüben- und Haselnussproduzenten – diese Substanzen, die in Frankreich seit 2020 verboten, anderswo in Europa aber noch zugelassen sind, wieder verwenden. Gegner verurteilen dies als verfassungswidrigen ökologischen Rückschritt und berufen sich auf das im französischen Recht verankerte Vorsorgeprinzip. Die Mobilisierung ist historisch: Mehr als 2,1 Millionen Bürger haben auf der Website der Nationalversammlung eine Petition gegen dieses Gesetz unterzeichnet. Mehrere Abgeordnete haben die Angelegenheit ebenfalls an die Weisen verwiesen und ein verpfuschtes Gesetzgebungsverfahren angeprangert. Die Exekutive ihrerseits bleibt diskret. Emmanuel Macron hatte jedoch bereits Anfang Juni seine Vorbehalte geäußert: „Ich bin nicht zufrieden mit dem, was ich gesehen habe“, erklärte er, nachdem das Parlament mehrere ökologische Maßnahmen aufgegeben hatte. Neben dem Duplomb-Gesetz sollen die Weisen heute Abend auch über die Änderung des kommunalen Wahlsystems in Paris, Lyon und Marseille, die Ausweitung der Inhaftierung von Ausländern und die Wiederherstellung Mayottes entscheiden.
RMC