Nach 60 machen wir eine Bestandsaufnahme der Familie und ihrer Finanzen

Was würde mit meinem Ehepartner geschehen, wenn ich morgen verschwände? Eine berechtigte Frage, auf die das Bürgerliche Gesetzbuch eine einfache Antwort gibt: Die Ehe bietet einen Schutzrahmen für den überlebenden Ehepartner.
Im Gegensatz dazu gelten Menschen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als einander fremd. Selbst wenn ein Lebenspartner sein gesamtes Vermögen testamentarisch seinem Partner vermacht, muss dieser 60 % Erbschaftssteuer zahlen. Daher liegt es im Interesse von Paaren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, diese Situation zu ändern, wenn sie ihren Ehepartner schützen möchten, indem sie heiraten oder einen zivilrechtlichen Solidaritätspakt (PACS) abschließen. „Aber Vorsicht, Partner in einem PACS haben kein Erbrecht. Dies muss testamentarisch geregelt werden, und in diesem Fall ist der überlebende Partner wie verheiratete Ehepartner von der Erbschaftssteuer befreit“, erklärt Sacha Cohen, Vermögensingenieurin bei der Union Financière de France (UFF).
Verheiratete Paare wiederum stellen sich möglicherweise die Frage, ob ihr ehelicher Güterstand angemessen ist. Manche haben sich für eine Gütertrennung entschieden, bei der jeder sein eigenes Vermögen behält. Dieser Güterstand bietet zwar Schutz während der Ehe, bietet aber kaum Vorteile bei der Erbschaft.
Am anderen Ende des Spektrums ermöglicht die allgemeine Güterstandgemeinschaft mit einer vollständigen Zurechnungsklausel die Übertragung des gesamten Vermögens an den überlebenden Ehepartner, ohne dass Erbschaftssteuer anfällt. „Die Änderung des Güterstands ist ganz einfach: Sie können mit 30 Jahren bei der Heirat eine Entscheidung treffen, mit 50 Jahren den Güterstand ändern und dann noch einmal mit 70, wenn die Erbschaftsfrage dringlicher wird“, erklärt Arlette Darmon , Notarin und Präsidentin der Monassier-Gruppe.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen gerechten Ausgleich zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft zu finden, der es ermöglicht, sich an die jeweilige Lebenssituation anzupassen, beispielsweise bei Vorhandensein von Kindern aus einer früheren Ehe.
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Le Monde