Steuern: Wer einen Swimmingpool hat, sollte dieses Kästchen ankreuzen, es kann noch geändert werden

Der Sommer ist zurück, mit ihm die Hitze, und natürlich wird der Wunsch nach einem Pool immer dringlicher. Wer einen hat, hat nicht bis Mitte Juni gewartet, um ihn zu reinigen und einzuschalten. Die ersten Tauchgänge sind längst gemacht, und die Wochenenden, die man mit Schwimmen verbringt, häufen sich.
Bevor Sie Ihren Pool genießen können, fallen jedoch zunächst Instandhaltungskosten an. Nur wenige Eigentümer denken darüber nach, aber ein Teil davon ist zu 50 % steuerlich absetzbar. Bestimmte Ausgaben können Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die zu zahlende Steuer reduzieren. Doch Sie müssen nur den Trick kennen.

Ähnlich wie bei der steuerlichen Absetzung von Gartenarbeiten können Sie auch durch die Beauftragung eines Pool-Profis für bestimmte Wartungsarbeiten Ihre Steuern senken. Allerdings ist dies streng geregelt, da nur zwei spezifische Leistungen zu 50 % steuerlich absetzbar sind: die Reinigung des Beckenrands und der Umgebung sowie die Reinigung von Geräten wie Rollladen, Abdeckung und/oder Schutzbarriere oder des Technikraums. Und das war’s schon!
Der Umfang ist begrenzt, aber für Personen, die ihren Pool nicht mehr selbst pflegen können, ist es immer gut zu wissen, dass ein Teil der Kosten steuerlich absetzbar ist. Dazu müssen Sie den ausgegebenen Betrag in Feld 7DB, d. h. in der Zeile „Gezahlte Beträge im Jahr 2024“, im Abschnitt „Persönliche Dienstleistungen: Heimarbeit“ angeben.
Wenn du den Betrag bereits aufgrund von Garten- oder Reinigungsarbeiten ausgefüllt hast, wird er zu den bereits angegebenen Beträgen hinzugerechnet. Sei aber vorsichtig und sei nicht zu gierig. Das Finanzamt zieht mit dieser Methode maximal 2.500 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen ab, nicht mehr. Das sind 50 % von 5.000 Euro Ausgaben. Alles darüber hinaus ist nicht abzugsfähig.
Ist die Frist für die Steuererklärung bereits abgelaufen, ist eine Korrektur noch bis Ende Juli möglich. Wer einen Swimmingpool besitzt und vergessen hat, die angefallenen Kosten 2024 von seinen Einkünften abzuziehen, kann diese noch im entsprechenden Feld nachtragen.
Aber Vorsicht: Da es sich um eine Änderung Ihrer Steuererklärung nach Ablauf der Frist handelt und diese zudem zu Ihren Gunsten ist, da Sie dadurch die zu zahlenden Steuern reduzieren können, ist es unbedingt erforderlich, die Belege aufzubewahren oder sie direkt an das Finanzamt zu senden, um Ihr Vorgehen zu erläutern. Die Vorlage Ihrer Belege vermeidet in der Regel Streitigkeiten, denn wenn der Steuerzahler seine Änderung gegenüber der Staatskasse nicht von sich aus begründet, muss eine Prüfung erfolgen. Vermeiden Sie diesen kleinen Verwaltungsaufwand lieber …
L'Internaute