Regeln zur Sicherheit Ihrer Rente im Falle einer Insolvenz

Eine Insolvenz kann Ihre Altersvorsorge auf unterschiedliche Weise beeinflussen, je nachdem, wie Sie gespart haben, wie viel Sie besitzen und wann Sie zuletzt Geld zurückgelegt haben. Experten von PensionBee haben die Details aufgeschlüsselt, denn die Erfüllung einiger einfacher Kriterien kann tatsächlich dazu führen, dass Ihre Altersvorsorge für die Behörden unzugänglich ist.
Wenn Sie Insolvenz anmelden, d. h. Gläubiger können Sie nicht direkt wegen einer Schuld belangen, die Sie nicht zurückzahlen können, prüft der Konkursverwalter Ihre gesamte finanzielle Situation. Er entscheidet, welche Ihrer Vermögenswerte, wie z. B. Autos, Immobilien oder Ersparnisse, zur Tilgung Ihrer Schulden verwendet werden können.
Renten sind in der Regel vor dem TIB geschützt – insbesondere, wenn es eine Verfallsklausel gibt, die automatisch für betriebliche Renten gilt.
Außerdem kann das TIB normalerweise nicht auf Ihren Pensionstopf zugreifen, wenn Sie in den nächsten vier Jahren nach Ihrer Insolvenz kein Einkommen daraus beziehen.
Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch, wenn Ihre Beiträge nicht als „angemessen“ angesehen werden können.
Die Experten stellten fest: „Wenn Sie im Vorfeld Ihres Insolvenzantrags hohe Beträge in Ihre Rente eingezahlt haben, mit der Absicht, Vermögenswerte für sie unerreichbar zu machen, … können sie beim Gericht beantragen, alle Beträge zurückzufordern, die als ‚überhöhte Beiträge‘ gelten.“
Wenn Sie bei der Insolvenzanmeldung eine Rente beziehen, kann das TIB einen Antrag auf eine Anordnung stellen, die Sie dazu zwingt, Ihre Rentenzahlungen über einen Zeitraum von drei Jahren zur Tilgung Ihrer Schulden zu verwenden.
Allerdings muss diese Regelung sicherstellen, dass Ihnen noch genügend Einkommen zum Leben bleibt.
Nach der Insolvenzanmeldung ist die Entscheidung, ob für den Ruhestand gespart werden soll, nicht mehr ganz so einfach.
Die Experten sagten: „Ob Sie weiterhin in Ihre Rente einzahlen können, wird in der Regel nach Ermessen des TIB vereinbart.
„Sie können entscheiden, dass das Geld, das Sie in Ihre Rente einzahlen möchten, stattdessen zur Rückzahlung Ihrer Schulden verwendet werden soll.
„Allerdings sollten etwaige bestehende Rentenversicherungspläne im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis davon nicht betroffen sein und Ihr Arbeitgeber kann auch weiterhin in Ihrem Namen Beiträge einzahlen.“
Daily Express