Covid, Rundschreiben zu Impfungen herausgegeben: Wo Auffrischungsimpfungen erhältlich sind und wie man sie bucht.

Das Gesundheitsministerium hat ein lang erwartetes Rundschreiben mit Richtlinien und Empfehlungen für die Covid-Impfkampagne Herbst/Winter 2025/2026 herausgegeben. Die neuen Impfstoffe sind für die Variante Sars-CoV-2 LP.8.1 aktualisiert und „ eine gleichzeitige Verabreichung mit anderen Impfstoffen (insbesondere dem Grippeimpfstoff ) ist möglich, vorbehaltlich etwaiger spezifischer Anwendungsgebiete oder klinischer Bewertungen.“
Das Dokument basiert auf den „neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen“ und „Dokumenten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der italienischen Arzneimittel-Agentur (AIFA)“ und gibt die Gruppen an, an die sich das Angebot richtet.
Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage, so das Rundschreiben, „werden bei der nationalen Herbst-Winter-Impfkampagne 2025/2026 gegen Covid-19 Impfstoffe verwendet, die an die Variante LP.8.1 angepasst sind.“ Die Auffrischungsdosis „ist jährlich“ zu verabreichen, und eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion, auch erst kürzlich nach der vorherigen Auffrischungsimpfung, „stellt keine Kontraindikation für die Impfung dar.“
Die KategorienEine Auffrischungsdosis des aktualisierten Impfstoffs LP.8.1 wird den in einem Anhang des Dokuments aufgeführten Kategorien aktiv angeboten. Darin ist die Liste der Gruppen aufgeführt, für die die Auffrischungsimpfung empfohlen wird: Personen ab 60 Jahren, Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen ; Frauen in jedem Trimester der Schwangerschaft oder im Wochenbett, einschließlich stillender Frauen; Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Studierende der Medizin und Gesundheitsberufe, die Praktika in Pflegeeinrichtungen absolvieren, und sämtliches Personal im Gesundheits- und Sozialwesen in der Ausbildung; Personen im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 59 Jahren, die aufgrund von Krankheiten oder Zuständen, die das Risiko eines schweren Verlaufs von COVID-19 erhöhen, besonders gefährdet sind.
Das Dokument fordert außerdem „die Zusammenarbeit von Ärzten bei der Beurteilung von Fällen, in denen eine Impfung angezeigt sein könnte“, über die angegebene Liste hinaus. Es betont erneut, „wie wichtig es ist, das Nutzen-Risiko-Verhältnis zu bewerten, um die Berechtigung zur Impfung zu bestimmen und deren kostenlose Bereitstellung sicherzustellen“. Die Impfung wird auch für Familienmitglieder, Mitbewohner und Betreuer von Menschen mit schweren Behinderungen empfohlen, wobei die Möglichkeit des kostenlosen Zugangs weiterhin besteht. Schließlich wird zu Beginn der Kampagne klargestellt, dass die Impfung, obwohl sie weiterhin für alle angegebenen Gruppen empfohlen wird und auch für Personen verfügbar ist, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, „vorrangig an Personen ab 80 Jahren, Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen, besonders gefährdete Personen, insbesondere Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, sowie Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen verabreicht wird“.
Zu den verfügbaren aktualisierten Impfstoffen gehört PfizerVon den an LP.8.1 angepassten COVID-19-Impfstoffen, die bereits von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der italienischen Arzneimittel-Agentur (AIFA) zugelassen wurden, steht dem Gesundheitsministerium „Comirnaty* LP.8.1“ von Pfizer/BioNTech im Rahmen eines bestehenden Vertrags zur Verfügung, und seine Verteilung an die Regionen und Autonomen Provinzen steht unmittelbar bevor.“ Das Dokument betont auch die Bedeutung der Überwachung möglicher Nebenwirkungen. „Es wird empfohlen“, so heißt es, „die Grundsätze guter Impfpraxis einzuhalten, das alters- und geschlechtsspezifische Nutzen-Risiko-Verhältnis zu bewerten und jeden Verdacht auf Nebenwirkungen unverzüglich dem Pharmakovigilanzsystem der AIFA zu melden.“ Schließlich erinnert das Rundschreiben daran, dass „vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln, einschließlich Impfstoffen, sowohl von medizinischem Fachpersonal als auch von jedem Bürger über die auf der AIFA-Website bereitgestellten Methoden gemeldet werden können.“
Wo kann ich einen Rückruf erhalten und wie kann ich buchen?Wo werden die für diesen Herbst/Winter geplanten COVID-19-Auffrischungsimpfungen, die auf die Variante LP.8.1 aktualisiert wurden, verabreicht? „Unbeschadet des Beitrags und der Rolle der Präventionsabteilungen wird den Regionen und Autonomen Provinzen empfohlen, geeignete organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere im Hinblick auf die operative Zusammenarbeit von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten , Apotheken sowie dem Krankenhaus- und lokalen Facharztnetzwerk, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen, mit dem Ziel, ein größeres aktives Impfangebot für Menschen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu gewährleisten und so eine rechtzeitige Teilnahme an Impfkampagnen zu erleichtern.“
Das Dokument empfiehlt außerdem, die Kommunikations- und Informationsbemühungen zu verstärken und es den Bürgern zu ermöglichen, ihre COVID-19-Impfung „über die regionale Online-Plattform“ zu buchen. Diese Empfehlungen, so das Ministerium, „können auf der Grundlage epidemiologischer Trends, der Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder etwaiger Impfstoffaktualisierungen zur Berücksichtigung neuer Varianten aktualisiert werden.“
Adnkronos International (AKI)