EU steht kurz vor Bestätigung einer Geldbuße von 4,12 Milliarden Euro für Google

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EU steht kurz vor Bestätigung einer Geldbuße von 4,12 Milliarden Euro für Google

EU steht kurz vor Bestätigung einer Geldbuße von 4,12 Milliarden Euro für Google

Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union hat beantragt, die Berufung von Google abzuweisen. Das Unternehmen war 2018 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Smartphone-Softwaremarkt zur Zahlung von 4,1 Milliarden Euro verurteilt worden. Ein schwerer Schlag für das Unternehmen, dessen Hoffnungen auf die Aufhebung der Geldbuße, gegen die es umgehend Berufung eingelegt hatte, nun dahin sind.

Juliane Kokott, eine Anwältin des Gerichts, schlug vor, die Geldbuße in Höhe von 4,124 Milliarden Euro aufrechtzuerhalten. Sie argumentierte, Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es den Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkbetreibern vertragliche Beschränkungen auferlegt habe.

Wofür wurde Google mit einer Geldstrafe belegt?

Laut der Kommission beinhalteten Googles Beschränkungen unter anderem die Vorinstallation von Google Search und Chrome für den Zugriff auf den Play Store sowie ein Verkaufsverbot für Geräte mit nicht freigegebenen Android-Versionen. Das Unternehmen knüpfte außerdem die Beteiligung an Werbeeinnahmen an die exklusive Vorinstallation seiner Suchdienste.

Diese Vorgehensweisen, die vermutlich Teil einer „einmaligen und fortgesetzten“ Rechtsverletzung sind, sollten Googles beherrschende Stellung bei der Online-Suche stärken und seine Werbeeinnahmen in einer entscheidenden Phase der Expansion des mobilen Internets konsolidieren.

Warum die Stellungnahme des Generalanwalts wichtig ist

Die Stellungnahme des Generalanwalts ist nicht bindend, wird jedoch in vielen Fällen vom Gerichtshof in seiner endgültigen Entscheidung übernommen, die in den kommenden Monaten erwartet wird.

Die Empfehlung stellt einen Erfolg für die Europäische Kommission dar, die sich verpflichtet hat, ihre Durchsetzungsmaßnahmen gegen Technologiegiganten im Rahmen des Digital Markets Act zu verstärken.

La Repubblica

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