Was Inhaber eines Non-Lucrative-Visums über die jährliche Steuererklärung in Spanien wissen sollten

Wenn Sie mit einem Non-Lucrative-Visum (NLV) in Spanien leben, ist es wichtig zu wissen, dass Sie hier weiterhin Steuern zahlen und eine jährliche Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen.
Generell gilt, dass jeder, der in Spanien lebt oder sich länger als 183 Tage im Jahr dort aufhält, als Steuerinländer gilt und das jährliche Einkommensteuerformular, bekannt als „La Declaración de la Renta“, ausfüllen muss.
Die NLV-Regeln besagen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien weder für Unternehmen hier noch im Ausland arbeiten dürfen, Ihr passives Einkommen und Ihre Ersparnisse jedoch trotzdem besteuert werden.
EXKLUSIV: Spanien präzisiert zwei wichtige Regeln des Non-Lucrative-Visums
Obwohl es schon immer so war, dass man nicht arbeiten durfte, herrschte darüber lange Zeit Verwirrung. Viele glaubten, dass dies lediglich bedeutete, dass man hier nicht für ein spanisches Unternehmen arbeiten durfte, man aber dennoch aus der Ferne für Kunden im Ausland oder online arbeiten durfte.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Die spanische Regierung hat im Gesetzestext ihres neuen Einwanderungsgesetzes klargestellt, dass Sie während des NLV-Aufenthalts nicht arbeiten dürfen. Das bedeutet, dass Sie nicht dauerhaft arbeiten dürfen – nicht einmal ansatzweise. Wenn Sie dies möchten, müssen Sie stattdessen ein Digital Nomad Visa (DNV) beantragen.
Um Anspruch auf das NLV zu haben, müssen Sie jedoch ein bestimmtes passives Einkommen erzielen oder über eine bestimmte Ersparnis verfügen, um Ihren Lebensunterhalt hier bestreiten zu können. Dies entspricht 2.400 € pro Monat oder Ersparnissen von 28.800 € pro Jahr.
Passives Einkommen kann beispielsweise in Form von Mietzahlungen für eine Immobilie im Ausland, Rentenzahlungen, Kapitalerträgen oder Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Vermögenswerten erzielt werden.
Da Sie während der NLV-Zeit als Einwohner Spaniens gelten, müssen Sie auf Ihr passives Einkommen weiterhin Steuern zahlen.
ERKLÄRT: Wer muss im Jahr 2025 in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
Nach spanischem Recht müssen Sie auf Ihr weltweites Einkommen und Ihre Kapitalgewinne Einkommensteuer zahlen.
Sie müssen jedes Jahr zwischen April und Juli die Steuererklärung einreichen. In diesem Jahr begann die Kampagne zur Einreichung Ihrer Steuererklärung für 2024 am 2. April 2025 und endet am 30. Juni 2025.
Sie können es entweder selbst online über die Website der Agencia Tributaria ausfüllen, sofern Sie über ein digitales Zertifikat oder eine Cl@ve-PIN verfügen.
Beachten Sie jedoch, dass der Vorgang selbst für spanische Muttersprachler ziemlich kompliziert ist. Wenn Sie also nicht sicher sind, was Sie tun, sollten Sie einen Gestor engagieren, der Ihnen hilft und die Anmeldung für Sie durchführt.
Wenn Sie einen Fehler machen, kann dies sehr kostspielig sein, da Sie wahrscheinlich mit einer Geldstrafe belegt werden.
Ein Gestor wird unter anderem folgende Informationen und Beweise anfordern:
- Informationen zu Angehörigen – Ehemann/Ehefrau/eingetragener Partner/Kinder und NIE/Aufenthaltskarten
- Zinserträge aus Anlagen oder Bankkonten im Ausland
- Der Gesamtbetrag, den Sie durch die Vermietung einer Immobilie im Ausland erhalten haben, und eine Kopie des Mietvertrags.
- Dokumentation aller in Spanien oder im Ausland verkauften Immobilien
- Rentenzahlungen
- Sowie alle Einkünfte/Gewinne, die Sie passiv aus anderen Gründen erzielt haben.
LESEN SIE AUCH: So füllen Sie die spanische Steuererklärung „Declaración de la Renta“ aus
Möglicherweise können Sie auch bestimmte Beträge, die Sie für eine private Krankenversicherung, Zahnbehandlungen usw. gezahlt haben, anrechnen lassen. Dies hängt jedoch von Ihren individuellen Umständen und der Region Spaniens ab, in der Sie leben. Fragen Sie Ihren Gestor , was Sie an Ihrem Wohnort zurückfordern können.
Sie müssen das Finanzamt auch über alle Änderungen Ihrer Umstände informieren, beispielsweise über einen Adresswechsel, die Geburt eines neuen Familienmitglieds im Laufe des Jahres usw.
Die Steuer auf Zinserträge umfasst Zins- und Dividendenerträge, Kapitalgewinne aus der Veräußerung oder Übertragung von Vermögenswerten, Einkünfte aus Lebensversicherungsverträgen und Renteneinkünfte.
Im Jahr 2025 betragen diese Steuersätze:
Bis 6.000 € - 19 % 6.000 € bis 50.000 € – 21 % 50.000 € bis 200.000 € – 23 % 200.000 € bis 300.000 € – 27 %
ab 300.000 € – 30%
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