5.636,73 PLN von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) – Polen beeilten sich, die neue Leistung zu erhalten. Wir wissen, wann die ersten Zahlungen erfolgen

Autoren: PAP ; Erstellt von KKR • Quelle: PAP • Veröffentlicht: 12. Juni 2025 12:07 • Aktualisiert: 12. Juni 2025 12:09
Ab Juli zahlt die Sozialversicherungsanstalt Witwenrenten aus. Die Anspruchsberechtigten erhalten diese zu den gleichen Zeitpunkten wie die Auszahlung der Alters- und Invaliditätsleistungen. Bisher sind bei der ZUS über 900.000 Anträge auf Witwenrenten eingegangen.
Ab dem 1. Juli versendet die Sozialversicherungsanstalt Bescheide über die Gewährung oder Ablehnung von Witwenrenten. Die ZUS weist darauf hin, dass der Zeitpunkt des Erhalts des Bescheids nicht mit der Auszahlung der Mittel identisch ist. Es kann vorkommen, dass einige Antragsteller die Leistung bereits vor Erhalt des Bescheids erhalten.
Die Witwenrente wird ab dem 1. Juli 2025 von der Sozialversicherungsanstalt ZUS an den bisherigen Terminen für die Auszahlung von Alters- und Invaliditätsleistungen ausgezahlt, d. h. am 1., 6., 10., 15., 20. und 25. Tag des Monats.
Die Witwenrente ist eine kombinierte Leistung, d. h. 100 % der eigenen Rente und 15 % der nach dem Tod des Ehepartners zustehenden Rente oder umgekehrt. Bei etwa 300.000 Leistungen, die von der ZUS und anderen Renten- und Altersvorsorgeeinrichtungen (IOR) gezahlt werden, erhält der Berechtigte zwei Überweisungen: eine von der ZUS und die andere von einer anderen Einrichtung.
Sie erhalten jedoch einen Bescheid – von der Stelle, die 15 % der Leistung übernimmt. Von der anderen Stelle erhalten Sie Informationen über die Weiterzahlung der aktuellen Leistung in Höhe von 100 %.
Die ZUS ist eine der Einrichtungen, die das Gesetz über Witwenrenten umsetzt – sie wird 88 % aller Anträge bearbeiten. Bis zum 12. Juni gingen bei ihr über 900.000 Anträge ein – die meisten aller Einrichtungen.
Andere Renten- und Pensionskassen (IOR), nämlich:
- Beim Justizvollzugsamt (BESW) gingen 547 Anträge auf Witwenrente ein (Stand 30.05.2025).
- Militärversorgungsamt (WBE) – 3.506 Anträge (Stand: 30. Mai 2025),
- Pensions- und Rentenanstalt (MSWiA) – 5.559 Anträge (Stand: 30. Mai 2025).
- Der Landwirtschaftliche Sozialversicherungsfonds (KRUS) hat 117.457 Anträge erhalten (Stand: 04.06.2025) und mit der Übermittlung von Entscheidungen begonnen.
Aufgrund der Leistungsindexierung erhöht die ZUS die Grenzen – die Mindestrente steigt auf 1.878,91 PLN brutto und der Höchstbetrag der Witwenrente auf 5.636,73 PLN brutto.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
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