Ab dem 1. Januar 4.806 PLN für alle, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wichtige Änderungen bei den Gehältern

- Der Ministerrat hat den Vorschlag für einen Mindestlohn und einen Mindeststundenlohn im Jahr 2026 angenommen. Der Entwurf wurde zur Begutachtung vorgelegt.
- Dem Vorschlag zufolge wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 4.806 PLN brutto betragen. Dies entspricht einer Erhöhung um 140 PLN oder 3 Prozent gegenüber dem aktuellen Betrag.
- Der Stundensatz erhöht sich auf 31,40 PLN.
Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik schlug einen neuen Mindestlohn von 5.020 PLN vor. Die Gewerkschaften schlugen in einer gemeinsamen Erklärung vor, dass der Mindestlohn nicht unter 5.015 PLN liegen sollte (eine Erhöhung um 349 PLN). Arbeitgeberverbände argumentierten hingegen, dass nach vielen Jahren drastischer Mindestlohnerhöhungen die Erhöhung im nächsten Jahr nur 50 PLN betragen sollte.
Was ist der niedrigste nationale Lohn im Jahr 2026:
- Gemäß dem Verordnungsentwurf des Ministerrats über den Mindestlohn und den Mindeststundensatz beträgt der Mindestlohn im Jahr 2026 4.806 PLN brutto und der Mindeststundensatz 31,40 PLN brutto.
Über die Höhe der Tarife entscheidet letztlich der Sozialdialograt, der sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt.
Der Ombudsmann für KMU wies darauf hin, dass der Mindestlohn in den letzten Jahren übermäßig schnell angestiegen sei, was ein Hindernis für die Entwicklung polnischer Unternehmen, insbesondere im KMU-Sektor, darstelle.
Gemäß dem Verordnungsentwurf des Ministerrats über den Mindestlohn und den Mindeststundensatz beträgt der Mindestlohn im Jahr 2026 4.806 PLN brutto und der Mindeststundensatz 31,40 PLN brutto.
Mindestlohn im Jahr 2025Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 4.666 PLN brutto pro Monat. Dies entspricht einer Erhöhung um 366 PLN gegenüber dem vorherigen Mindestlohn von 4.300 PLN brutto, der am 1. Juli 2024 in Kraft trat. Parallel zur Mindestlohnerhöhung erhöht sich auch der Mindeststundensatz für zivilrechtliche Verträge. Dies soll eine höhere Bezahlung für Arbeitnehmer mit Mandats- oder Werkverträgen sicherstellen. Der Mindeststundensatz wurde ebenfalls erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2025 30,50 PLN brutto pro Arbeitsstunde.
Nach Abzug der Kosten beträgt das Mindestnettogehalt ab dem 1. Januar 2025 3.510,92 PLN.
Wovon hängt der nationale Mindestlohn ab?Gemäß dem Gesetz legt der für Arbeitsfragen zuständige Minister dem Ministerrat einen Vorschlag für den Mindestlohn und den Mindeststundensatz vor. Dabei berücksichtigt er makroökonomische Prognosen, Inflationsraten und die Meinungen der Sozialpartner. Das Verfahren umfasst Konsultationen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die endgültige Entscheidung über den Mindestlohn liegt beim Ministerrat, der den Mindestlohn per Verordnung festlegt. Diese Verordnung legt den Mindestbruttolohn und den Mindeststundensatz für bestimmte Verträge fest.
Die Mindestlohnregelung wird im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt zu einem festgelegten Datum, in der Regel am 1. Januar des Folgejahres, in Kraft. Die Regelung hat Rechtskraft und ist für alle Arbeitgeber in Polen verbindlich.
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