Bis zu 26.456,16 PLN pro Monat. Ärzte erhöhen die Sätze des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf über die Vergütungsbedingungen für die Arbeit von Mitarbeitern medizinischer Einrichtungen, die als Haushaltseinheit tätig sind, zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Der Anhang zum Verordnungsentwurf sieht eine Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge des Grundgehalts in allen Einstufungskategorien vor, sodass es den Arbeitgebern ab dem 1. Januar 2025 möglich sein wird, die Vergütung der Arbeitnehmer auf einen Betrag von mindestens 4.666 PLN festzulegen.
Die Mindestgrundgehälter in den Kategorien I bis XX liegen zwischen 4.666 und 4.860 PLN , die Höchstgrundgehälter zwischen 6.860 und 14.550 PLN .
Die Ärzteselbstverwaltung lehnt den Vorschlag des Gesundheitsministeriums ab: maximal 26.456,16 PLNDas Präsidium des NRL legte in der Konsultation seine Position dar. In dem Schreiben hieß es, dass es nach Prüfung des Projekts „eine negative Stellungnahme zu dem Projekt abgibt, da die im vorgeschlagenen Anhang Nr. 1 festgelegten Gehaltsobergrenzen nicht die Zahlung von Gehältern an Ärzte in der Höhe ermöglichen, die die medizinische Selbstverwaltung seit vielen Jahren fordert .“
Wie vom Präsidium angegeben, enthält Anhang Nr. 2 der Verordnung eine Klassifizierungstabelle für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen, die als Haushaltseinheit tätig sind, mit Ausnahme der Mitarbeiter von sanitär-epidemiologischen Stationen. Diese Tabelle umfasst Positionen wie stellvertretender Direktor für Gesundheitsfürsorge, Krankenhausleiter, stellvertretender Krankenhausleiter und Facharzt.
Laut NRL sollten die in diesen Positionen beschäftigten Ärzte die Möglichkeit haben, für ihre Arbeit eine Vergütung zu erhalten, die den Anforderungen der Selbstverwaltung entspricht, d. h.:
- für einen Arzt und Zahnarzt mit Spezialisierung – auf einem Niveau , das dreimal so hoch ist wie der nationale Durchschnitt;
- für einen Arzt und Zahnarzt mit Facharztausbildung ersten Grades – auf dem Niveau des Zweieinhalbfachen des Landesdurchschnitts;
- für einen Arzt und Zahnarzt ohne Spezialisierung und einen Assistenzarzt – auf einem Niveau, das doppelt so hoch ist wie der nationale Durchschnitt;
- Für einen Arzt und einen Zahnarzt in der Ausbildung liegt die Vergütung auf bundesweitem Durchschnittsniveau.
Unter Berücksichtigung der Höhe des Durchschnittsgehalts in der Volkswirtschaft für das Jahr 2024 (8.818,72 PLN) ist festzustellen, dass die in Anhang Nr. 1 der Verordnung vorgeschlagenen Höchstgehaltssätze in den Kategorien XVI bis XIX, zu denen auch Fachärzte zählen, nicht einmal das Doppelte des Durchschnittsgehalts erreichten – berechnet das NRL.
Das Dreifache des Durchschnittsgehalts in der Volkswirtschaft im Jahr 2024 beträgt 26.456,16 PLN .
Die Kommunalverwaltung schlägt eine Änderung der Anlage Nr. 1 vor, bei der die Gehaltsobergrenze, ab der Fachärzte eingestellt werden dürfen, auf das Dreifache des Durchschnittsgehalts angehoben wird.
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