654 PLN monatlich lebenslang, das Alter spielt keine Rolle. Das Geld wird von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt.

Ab März 2025 hat die ZUS die Renten, Leibrenten und Leistungen, einschließlich Pflegeleistungen und Leistungen für Vollwaisen, um durchschnittlich 5,5 % erhöht. Dies ist eine echte finanzielle Unterstützung für Tausende von Senioren und Pflegekräften und verbessert ihre Situation angesichts steigender Lebenshaltungskosten. Erfahren Sie, wer und wie viel von diesen Erhöhungen profitiert hat.

- Ab dem 1. März 2025 erhöhte die ZUS die Renten, Invaliditätsleistungen und Zulagen um 5,5 %, was einer realen Leistungssteigerung für Tausende von Senioren und Pflegekräften entspricht.
- Angehoben wurden unter anderem die Mindestalters- und Sozialrente, das Pflegegeld, das Vollwaisengeld und das Vorruhestandsgeld.
- Der Zuschlag für Vollwaisen beträgt ab dem 1. März 2025 654,48 PLN, steht unabhängig vom Alter zu und kann jederzeit beantragt werden – die Entscheidung der ZUS erfolgt innerhalb von 30 Tagen.
Seit dem 1. März 2025 erfolgt eine jährliche Indexierung der Renten, Leibrenten und deren Zulagen. Die Leistungen wurden um durchschnittlich 5,5 % erhöht, was für viele Senioren und Rentner eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation bedeutet. Die ZUS zahlt höhere Beträge sowohl an Rentner als auch an Personen mit Anspruch auf verschiedene Rentenarten, darunter Sozial- und Familienrenten. Die Erhöhungen gelten auch für Zulagen wie das Pflegegeld und die Zulage für Vollwaisen.
Die neuen Beträge ausgewählter Leistungen lauten wie folgt:
- Die Mindestaltersrente, die Hinterbliebenenrente und die Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit wurden um 97,95 PLN erhöht und betragen nun brutto 1.878,91 PLN.
- Die Sozialrente wurde auf 1.878,91 PLN erhöht.
- Die teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt derzeit 1.409,18 PLN.
- Die Zusatzleistung für Personen, die nicht in der Lage sind, ein selbstständiges Leben zu führen, wurde um 133,06 PLN auf 2.552,39 PLN erhöht.
- Die Vorruhestandsrente beträgt 1.893,41 PLN brutto.
- Die Unterstützung für Vollwaisen wurde auf 654,48 PLN erhöht.
- Das Pflegegeld beträgt 348,22 PLN.
- Das Pflegegeld für einen Kriegsinvaliden, der völlig arbeitsunfähig ist und nicht mehr selbstständig leben kann, wurde auf 522,33 PLN erhöht.
- Die Energiepauschale wurde auf 312,71 PLN erhöht.
Eine der wichtigsten erhöhten Leistungen ist die Leistung für Vollwaisen, die ab dem 1. März 2025 654,48 PLN beträgt . Diese Leistung steht Personen zu, deren Eltern verstorben sind und die eine Hinterbliebenenrente von der Sozialversicherungsanstalt ZUS oder KRUS beziehen.
Die wichtigsten Regelungen zum Vollwaisenzuschlag:
- Es ist unabhängig vom Alter des Empfängers verfügbar.
- Sie wird auch dann gewährt, wenn die Rente erst nach dem Tod der Mutter gezahlt wird und der Vater unbekannt ist.
- Jedes Vollwaisenkind der Familie erhält eine gesonderte Zulage, unabhängig von der Zahl der rentenberechtigten Kinder.
- Ein Antrag auf Zuschlag kann jederzeit und ohne Fristen gestellt werden.
- Die ZUS verfügt über eine Frist von 30 Tagen für die Prüfung und Entscheidung, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem alle notwendigen Umstände geklärt sind.
