NBP wird ab 2026 Finanzpläne beim Finanzministerium einreichen

Die Polnische Nationalbank wird dem Finanzministerium ab 2026 Finanzpläne sowie eine Dreijahresprognose für 2027–2029 vorlegen – so der Gesetzesentwurf zur Änderung der Regeln für die Information staatlicher Behörden über die geplanten Finanzergebnisse der Polnischen Nationalbank.
„Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten Änderungen im Jahr 2025 in Kraft treten. Daher ist die NBP verpflichtet, dem Finanzminister den vom Rat für Geldpolitik genehmigten Finanzplan für das jeweilige Jahr, beginnend mit dem Plan für 2026, zusammen mit einer Finanzplanprognose für die nächsten drei Jahre (die erste Prognose für die Jahre 2027-2029) vorzulegen“, heißt es in der Begründung.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Finanzminister jeden Monat Zugriff auf aktuelle, vom Rat für Geldpolitik genehmigte Informationen über die voraussichtliche Umsetzung des NBP-Finanzplans für das gesamte Jahr (ab 2025) hat.
„Die NBP sollte dem Finanzminister bis zum 15. März 2026 Informationen über die vorläufige Umsetzung des Finanzplans für 2025 vorlegen. Die ersten Informationen über die endgültige Umsetzung des Finanzplans für 2025 wird die NBP unmittelbar nach seiner Genehmigung durch den Rat für Geldpolitik bereitstellen. Darüber hinaus geht der Entwurf davon aus, dass die erste voraussichtliche Umsetzung des NBP-Finanzplans für 2025 vom Vorstand der NBP angenommen und vom Rat für Geldpolitik im Monat nach dem Monat des Inkrafttretens des Gesetzes genehmigt wird. Danach wird der Rat für Geldpolitik ihn unverzüglich dem Finanzminister vorlegen“, heißt es darin.
Die Änderungen des NBP-Gesetzes, die das Finanzministerium am Freitag zur Konsultation vorgelegt hat, sehen eine Ausweitung der Kompetenzen des MPC vor. Diese umfasst nun auch die Genehmigung der Finanzplanprognose für die nächsten drei Jahre im Finanzplanformat. Darüber hinaus wird der MPC die voraussichtliche Umsetzung des monatlich vorgelegten NBP-Finanzplans für ein bestimmtes Jahr genehmigen. (PAP Biznes)
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