Sie leben als Ausländer in Portugal? Sie möchten an den Kommunalwahlen teilnehmen? Hier erfahren Sie, wie

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Der Tag der neuen nationalen Kommunalwahlen rückt immer näher. In etwas mehr als zwei Monaten werden alle portugiesischen Einwohner erneut an die Wahlurnen gerufen, um ihre regionalen Vertreter zu wählen. Wenn Sie jedoch als Ausländer im Land leben und an der Wahl teilnehmen möchten, könnte Ihre Registrierungsfrist bald ablaufen.
Alle Details zur Stimmabgabe und der Vorgehensweise finden Sie weiter unten:
Kann ich als Ausländer in Portugal an Kommunalwahlen teilnehmen?
Die Antwort lautet „Ja“. Dies wird sowohl von der Nationalen Wahlkommission (CNE) als auch vom Generalsekretariat des Innenministeriums (SGMAI) im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ bestätigt.
Um wählen zu können, müssen Sie jedoch im portugiesischen Wählerverzeichnis eingetragen sein, aus einem Land kommen, in dem portugiesischen Bürgern das aktive Wahlrecht zuerkannt wird (wie in Artikel 2 des Wahlgesetzes für lokale Selbstverwaltungskörperschaften festgelegt) und über 17 Jahre alt sein.
Die Registrierung muss in den nächsten Tagen abgeschlossen sein. Die Registrierung muss bis zum 60. Tag vor der Wahl (tatsächlich also zwei Monate) abgeschlossen sein. Da die Wahlen in diesem Jahr am 12. Oktober stattfinden, muss die Wählerregistrierung bis zum 12. August – dem darauffolgenden Dienstag – abgeschlossen sein.
Bürger, die aus folgenden Ländern kommen:
- Aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU);
- Aus dem Vereinigten Königreich, mit Wohnsitz in Portugal vor dem Brexit
- Aus Brasilien, mit dem Status gleicher politischer Rechte;
- Aus Brasilien (ohne gleichberechtigten politischen Status) oder Kap Verde, mit Wohnsitz in Portugal seit mehr als 2 Jahren;
- Aus Argentinien, Chile, Kolumbien, Island, Norwegen, Peru, dem Vereinigten Königreich, Uruguay oder Venezuela, mit Wohnsitz in Portugal seit mehr als 3 Jahren.
Wie registriere ich mich?
Um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen und somit an den Kommunalwahlen teilnehmen zu können, müssen Sie sich an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes oder des Vereinigten Königreichs sind und vor dem Brexit in Portugal gewohnt haben, müssen Sie bei der Anmeldung Ihren Ausweis und Ihre Aufenthaltserlaubnis mitbringen (Wasserrechnungen oder Mietverträge gelten ebenfalls als Wohnsitznachweis).
Wenn Sie aus Kap Verde, Argentinien, Chile, Kolumbien, Island, Norwegen, Neuseeland, Peru, dem Vereinigten Königreich, Uruguay und Venezuela kommen, benötigen Sie lediglich eine Aufenthaltserlaubnis (befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis).
Für brasilianische Staatsbürger kommt es auf den Status an. Wer politisch gleichberechtigt ist und eine Bürgerkarte besitzt, wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Alle anderen benötigen ebenfalls lediglich eine Aufenthaltserlaubnis (befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis).
Das CNE macht auf seiner Website außerdem den Vorbehalt, dass „Aufenthaltsgenehmigungen, die am oder nach dem 22. Februar 2020 abgelaufen sind, unter denselben Bedingungen bis zum 15. Oktober 2025 akzeptiert werden (Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 85-B/2025 vom 30. Juni)“.
Woher weiß ich, wo ich wählen kann?
Die Stimmabgabe in Portugal erfolgt für im Land ansässige Personen nach wie vor ausschließlich persönlich.
Am Wahltag müssen Sie daher zu Ihrem Wahllokal gehen und dort Ihre Vertretung in den regionalen Gremien wählen. Um Ihr Wahllokal zu finden, besuchen Sie einfach die Website der SGMAI (wenn Sie einen Bürgerausweis besitzen ) oder wenden Sie sich an Ihren Gemeinderat.
Wie wird abgestimmt?
Im Wahllokal müssen Sie Ihren Ausweis mitbringen , damit das Wahllokalpersonal Ihre Registrierung und Wahlberechtigung bestätigen kann.
Anschließend werden drei Stimmzettel ausgegeben – anders als bei allen anderen portugiesischen Wahlen, bei denen es nur einen gibt.
Jeder Stimmzettel dient der Wahl von Vertretern für verschiedene Gremien der Gemeinde und ist mit seinem Namen sowie unterschiedlichen Farben gekennzeichnet: Gemeindeversammlung (weiß), Gemeindeversammlung (gelb) und Gemeinderat (grün).
Die Abstimmung erfolgt auf drei Stimmzetteln und kann von einem zum anderen abweichen. Die Wahl muss mit einem X markiert sein und darf keine anderen Schriftzüge oder Symbole auf dem Stimmzettel enthalten, damit die Stimme gezählt wird.
Die überwiegende Mehrheit der Ausländer ist nicht registriert
Einem Bericht des Innenministeriums zufolge ist die große Mehrheit der in Portugal lebenden Ausländer nicht als Wähler bei Kommunalwahlen registriert.
Dieser Bericht gibt an, dass insgesamt 35.808 Ausländer registriert sind (16.376 aus der EU und 19.432 aus anderen Ländern). Jüngsten Regierungsdaten zufolge leben derzeit jedoch mehr als anderthalb Millionen Ausländer in Portugal. Insgesamt sind nur etwa 2 % der Ausländer für die Kommunalwahlen am 12. Oktober registriert.
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