Gericht friert Vermögenswerte von Personen in Höhe von 2,8 Milliarden R$ ein, gegen die wegen Betrugs an Rentnern ermittelt wird

Zwölf Unternehmen, die des Betrugs an INSS-Rentnern und -Pensionären verdächtigt werden, wurden am Donnerstag (12.) von den Gerichten im Rahmen der Ermittlungen zur Ende April aufgedeckten unregelmäßigen Erhebung von Mitgliedsbeiträgen mit einem Vermögen von 2,8 Milliarden Real eingefroren. Darüber hinaus sind sechs Beratungsunternehmen, zwei Anwaltskanzleien und drei weitere Unternehmen sowie deren Geschäftsführer und Partner Ziel der neuen Gerichtsentscheidungen.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft (AGU), die die rechtlichen Anträge gestellt hat, sollen die Vermögenswerte dazu verwendet werden, die Entschädigung der Opfer durch die Einforderung rechtswidrig von den Sozialleistungen abgezogener Beträge zu gewährleisten.
Diese Verbände, so die AGU, seien zwar unter dem Vorwand der Legalität gegründet worden, ihr Ziel sei es jedoch, Rentnern und Pensionären durch ungerechtfertigte Gehaltsabzüge zu schaden. Mindestens drei Millionen Menschen haben bereits die Erstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge beantragt, die sich auf bis zu vier Milliarden Real belaufen könnten, erklärte Sozialminister Wolney Queiroz in einer Anhörung im Parlament am vergangenen Dienstag (10.).
Die Entscheidungen wurden von Bundesrichterin Luciana Raquel Tolentino de Moura vom 7. Bundesgericht des Bundesdistrikts gefällt und sind eine Reaktion auf 15 von der AGU auf Grundlage des Antikorruptionsgesetzes eingereichte Vorsichtsmaßnahmen. Die Richterin genehmigte zudem die Verletzung des Bank- und Steuergeheimnisses der Beteiligten für den Zeitraum von Januar 2019 bis März 2025.
Die AGU reichte am 8. Mai Klagen gegen die Unternehmen ein und forderte die Einfrierung von Vermögenswerten der untersuchten Unternehmen in Höhe von 2,56 Milliarden R$. Am folgenden Tag wurde auf Antrag des Generalkontrolleurs der Union (CGU) die Einbeziehung neuer natürlicher und juristischer Personen beantragt, darunter auch Vermittler, die Bestechungsgelder an mit dem INSS verbundene Beamte und ihnen nahestehende Personen gezahlt haben.
Aufgrund der Komplexität des Falles ordnete der Richter die Aufteilung des ursprünglichen Verfahrens in 15 Einzelfälle mit jeweils bis zu fünf Angeklagten an. Die ersten Entscheidungen wurden am 3. Juni veröffentlicht. Demnach wurden Vermögenswerte und Eigentum von acht Unternehmen und ihren Partnern im Wert von 119 Millionen Real eingefroren und das Bank- und Steuergeheimnis aufgehoben.
Laut AGU zielen die Vorsichtsmaßnahmen darauf ab, ausreichende Mittel für die künftige Wiedergutmachung von Schäden zu erhalten, die den INSS-Empfängern entstanden sind.
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