Ist das Fasten während des Opferfestes erlaubt? Das Fastenrecht während des Opferfestes


Nach Angaben der Direktion für religiöse Angelegenheiten gilt das Fasten am ersten Tag des Opferfestes (Eid al-Fitr) und an den vier Tagen des Opferfestes (Eid al-Adha) als makruh, da diese Tage als Tage des Essens, Trinkens und der Freude gelten.
In diesem Zusammenhang sind die Tage des Opferfestes, an denen Opfer für Allah dargebracht werden, auch Festtage. Der Prophet (Friede sei mit ihm) erklärte, dass die Tage der Taschriq Tage des Essens, Trinkens und Gedenkens an Allah sind.

Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte über das Fasten am Tag von Arafat: „Ich hoffe von Allah, dass das Fasten am Tag von Arafat die Sünden der vergangenen und folgenden Jahre sühnt.“ „Der tugendhafteste aller Tage ist der Tag von Arafat. Er ist wie der Freitag an Tugend. Er ist tugendhafter als die siebzig Hadsch-Pilgerfahrten, die außerhalb des Freitags durchgeführt werden. Das tugendhafteste aller Bittgebete ist das Bittgebet am Tag von Arafat. Die tugendhafteste Aussage, die ich und die Propheten vor mir gemacht haben, ist: La ilahe illallah wahdahu la shareeke lehu. (Allah ist Einer, es gibt keine Gottheit außer Ihm, noch hat Er einen Partner.)“ (Muwatta, Hadsch 246) „Das tugendhafteste aller Bittgebete ist das Bittgebet am Tag von Arafat.“ (Muwatta, Hadsch 246)
ntv