Änderungen stehen bei SCT bevor... Aktuelle Situation bei Elektroautos

Der neue Gesetzentwurf zur Sonderverbrauchssteuer, der den Automobilsektor und diejenigen betrifft, die ein Auto kaufen möchten, wurde dem Parlamentspräsidium vorgelegt.
Für einige mit fossilen Brennstoffen betriebene Personenkraftwagen und einige Hybridfahrzeuge, die sowohl fossile Brennstoffe als auch Elektromotoren verwenden, gibt es Änderungen bei den SCT-Basisschwellen und -Sätzen. Dementsprechend variieren die je nach Hubraum und Elektromotorleistung zu erhebenden SCT-Sätze zwischen 80 und 220 Prozent.
Für Geländefahrzeuge, die als Pickup-Trucks klassifiziert sind und deren maximale Lademasse 3.500 Kilogramm nicht überschreitet, wird der Sonderverbrauchssteuersatz von 50 Prozent angewendet.
Im Rahmen der Änderungen des Gesetzes über den Markt für Flüssiggas (LPG) und des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Markt für Elektrizität können Händler im Rahmen des Großhandelshandels mit Flüssiggas von jedem Händler Flüssiggas kaufen, dieses Flüssiggas jedoch nicht an einen anderen Händler verkaufen.
Es ist vorgesehen, dass Änderungen an den SCT-Sätzen und SCT-Grundlagen vorgenommen werden.
Der von der AK-Partei vorgelegte Vorschlag soll die seit langem geltende Sonderverbrauchssteuer (SCT) von 80 Prozent auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dauerhaft machen.
4 SCT RANGE WIRD GESCHICHTE SEIN
Sollte der neue Vorschlag angenommen werden, würden die bisherigen Steuersätze für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor von 45, 50, 60 und 70 Prozent abgeschafft. Da die Bemessungsgrundlagen derzeit niedrig bleiben, beträgt der Steuersatz selbst für Kleinstfahrzeuge mit Verbrennungsmotor 80 Prozent.
SCT ÄNDERT SICH FÜR HYBRIDAUTOS
Für Hybridfahrzeuge, also Fahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektromotor, ändert sich der SCT-Satz.
Für Fahrzeuge mit einem Elektromotor über 50 kW und einem Hubraum von höchstens 1.800 ccm erhöht sich der SCT-Satz von 80 Prozent, und für Fahrzeuge mit einem Elektromotor über 100 kW und einem Hubraum von höchstens 2.500 ccm erhöht sich der SCT-Satz von 130 Prozent auf 150 Prozent.
Bei Modellen mit höherem Hubraum und höherer Elektromotorleistung steigt dieses Verhältnis auf 220 Prozent.
DER PRÄSIDENT HAT DIE AUTORITÄT FÜR ELEKTRIK
Für die Regelung der Sonderverbrauchssteuer auf Elektrofahrzeuge wird dem Präsidenten die Befugnis übertragen, je nach Reichweite und Batteriekapazität unterschiedliche Sonderverbrauchssteuersätze festzulegen.
WAS IST DIE SONDERABGABE FÜR ELEKTROAUTOS?
Nach der im November 2023 erlassenen Regelung gelten folgende Bemessungsgrundlagen und Sätze für die Sonderverbrauchssteuer für Elektrofahrzeuge:
Der SCT-Satz für Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 160 kW oder weniger und einer Steuerbemessungsgrundlage von höchstens 1.450.000 TL beträgt 10 %.
Der SCT-Satz für Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 160 kW oder weniger und einer Steuerbemessungsgrundlage von über 1.450.000 TL beträgt 40 %.
Der SCT-Satz für Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 160 kW und mehr und einer Steuerbemessungsgrundlage von höchstens 1.350.000 TL beträgt 50 %.
Der SCT-Satz für Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 160 kW oder mehr und einer Steuerbemessungsgrundlage von über 1.350.000 TL beträgt 60 %.
WIRD TOGG BETROFFEN SEIN?
Für Elektrofahrzeuge von Togg gilt die SCT-Regelung von 10 Prozent. Mit zusätzlicher Ausstattung erhöht sich die SCT-Regelung auf 40 Prozent. Der Preisvorteil von Togg bleibt bestehen, es gibt jedoch keine Aussage darüber, ob sich der SCT-Satz ändert.
SCT FÜR PICKUP-TRUCK ÄNDERT SICH
Für Fahrzeuge, die als Pick-ups genutzt werden und deren maximale Nutzlast 3.500 Kilogramm nicht übersteigt, wird der Steuersatz für die Sonderverbrauchssteuer von 4,15 Prozent auf 50 Prozent erhöht.
AA, NTC
Timeturk