Ministerium warnt Bankkontoinhaber: Ihnen droht Gefängnis

Das Handelsministerium hat eine wichtige Erklärung zur Methode der „Kontomiete“ veröffentlicht, die in letzter Zeit immer weiter verbreitet ist.
Das Ministerium wies zwar auf die Risiken hin, die mit der Nutzung von Bankkonten durch Dritte zur Erzielung finanzieller Gewinne verbunden sind, betonte jedoch gleichzeitig, dass diese Transaktionen, die als ohne Wissen des Kontoinhabers durchgeführt gelten, zu schwerwiegenden Missständen und am Ende des Gerichtsverfahrens zu Gefängnisstrafen, Geldbußen und Beschränkungen beim Zugang zu Bankgeschäften führen könnten.
In der Stellungnahme des Handelsministeriums wurde betont, dass Aussagen wie „Ich habe lediglich meine Rechnung angegeben, die Transaktion nicht durchgeführt“ die rechtliche Verantwortung nicht ausschließen.
In der Erklärung hieß es, dass Bankkonten persönlich seien und dass „Kontoinformationen, IBAN-Nummern, Bankkarten, Passwörter für das digitale Banking und Identitätsinformationen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden sollten.“
MELDEN SIE VERDÄCHTIGE SITUATIONEN SOFORT
Die Warnmeldung des Ministeriums enthielt folgende Aussagen:
* Gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 5549 zur Verhinderung der Geldwäsche aus Straftaten ist festgelegt, dass Personen, die Transaktionen in ihrem eigenen Namen, aber im Auftrag einer anderen Person durchführen, mit einer Gefängnisstrafe oder einer Geldbuße rechnen müssen, wenn sie das betreffende Finanzinstitut nicht schriftlich benachrichtigen.
* Es ist für unsere Bürger wichtig, Banken oder autorisierte Institutionen sofort zu informieren, wenn sie auf verdächtige Situationen stoßen, sowohl zu ihrer eigenen Sicherheit als auch zum Schutz des gesellschaftlichen Friedens. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Sicherstellung der finanziellen Sicherheit in erster Linie in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegt.
Quelle: Newscenter
Tele1