"Ausweitungsuntersuchung" für Maßnahmen zur Einfuhr bestimmter Garne eingeleitet

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"Ausweitungsuntersuchung" für Maßnahmen zur Einfuhr bestimmter Garne eingeleitet

"Ausweitungsuntersuchung" für Maßnahmen zur Einfuhr bestimmter Garne eingeleitet

Das vom Handelsministerium erstellte „Kommuniqué zu Schutzmaßnahmen bei Importen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend wurde beschlossen, aufgrund des Antrags einheimischer Hersteller auf Verlängerung der Geltungsdauer der Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der „Entscheidung über die Umsetzung von Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Nylon- oder anderen Polyamidgarnen“ umgesetzt wurden, die durch das Präsidialdekret vom 18. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, eine Untersuchung einzuleiten.

Bei der vorläufigen Prüfung des Antrags wurde festgestellt, dass sich einige Wirtschaftsindikatoren wie Produktion, Inlandsabsatz, Kapazität und Effizienz im Berichtszeitraum verbesserten, die Importe jedoch weiter zunahmen, der Marktanteil auf hohem Niveau blieb und Rentabilität und Beschäftigung im betreffenden Zeitraum zurückgingen.

In diesem Zusammenhang beschloss der Bewertungsausschuss für Schutzmaßnahmen bei Einfuhren mit einstimmigem Beschluss der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder, eine Untersuchung zur Ausweitung der Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Wer an der von der Generaldirektion für Importe des Ministeriums durchzuführenden Untersuchung beteiligt sein möchte, muss innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Mitteilung einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die angegebene Adresse stellen.

Die Vorgehensweise und Grundsätze der Untersuchung wurden im Rundschreiben festgelegt.

ekonomim

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