Exorbitante Preisregulierung bei Eigenheimanzeigen

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Exorbitante Preisregulierung bei Eigenheimanzeigen

Exorbitante Preisregulierung bei Eigenheimanzeigen

Das Handelsministerium veröffentlichte auf seinem Social-Media-Konto eine Erklärung zu den Änderungen der Verordnung zum Immobilienhandel.

In der Erklärung hieß es, dass die Aktivitäten zur Schaffung einer fairen, wettbewerbsfähigen und stabilen Marktstruktur im Immobiliensektor und zur Vermeidung von Verbraucherbeschwerden ununterbrochen fortgesetzt würden. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass Immobilienanzeigen auf Anzeigenplattformen streng überwacht werden und dass gegen Immobilienunternehmen, bei denen manipulierende Preiserhöhungen festgestellt werden, die das Marktgleichgewicht stören, die erforderlichen Verwaltungssanktionen verhängt werden.

In der Erklärung des Ministeriums heißt es: „Zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine Änderung der Verordnung über den Immobilienhandel als notwendig erachtet, um exorbitanten und manipulativen Preiserhöhungen im Immobiliensektor vorzubeugen. Mit der entsprechenden Änderung der Verordnung, die am 30. Mai 2025 in Kraft trat, wurde Immobilieneigentümern verboten, in Immobilienanzeigen im Internet Preiserhöhungen vorzunehmen, die nicht mit den allgemeinen Wirtschaftsdaten vereinbar sind und keinen triftigen Grund haben. Darüber hinaus wurde klar geregelt, dass Immobilienunternehmen solche Anzeigen nicht vermitteln dürfen.“

Es wurde erklärt, dass mit dieser Regelung nun nicht nur gegen Immobilienunternehmen, sondern auch gegen die Eigentümer von Immobilien, die Gegenstand solcher Bekanntmachungen sind, Verwaltungssanktionen verhängt werden können.

Pressemitteilung zur Novelle der Immobilienhandelsverordnung

(30.05.2025) pic.twitter.com/3J5JgearH3

— Handelsministerium der Republik Türkei (@trade) 29. Mai 2025

Quelle: DHA

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