In Samsun ist das Betreten von Wäldern verboten

Aufgrund der steigenden Temperaturen mit Beginn des Sommers verbot die Gouverneursbehörde von Samsun zwischen dem 19. Juni und dem 30. Oktober das Betreten der Wälder.
In einer Erklärung des Gouverneurs wurden die gemäß Artikel 74 des Forstgesetzes Nr. 6831 und den Artikeln 9 und 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 zur Waldbrandverhütung getroffenen Entscheidungen der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Demnach ist das Betreten von Wäldern mit Ausnahme von registrierten Picknickplätzen, Waldparks und Nationalparks bis zum 30. Oktober verboten. Das Verbot sieht einige Ausnahmen vor. Beamte mit Genehmigung für forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Personen mit Genehmigung zur Fütterung streunender Tiere, Parkbetreiber im Auftrag der Forstverwaltung und Jäger mit offizieller Genehmigung dürfen die Wälder im Rahmen der festgelegten Regeln betreten.
In der Entscheidung des Gouverneursbüros heißt es: „Auf den Straßen, die durch und um Wälder innerhalb der Grenzen der Provinz Samsun führen, sind Pausen, Picknicks, das Anzünden von Grills und Samowars sowie die Nutzung von Geländefahrzeugen, UTVs und Motorrädern verboten.“
Darüber hinaus wurde das Verbrennen von Stoppeln und Gartenabfällen in und um Walddörfer verboten. Während die für die Instandhaltung von Industrieanlagen und Stromübertragungsleitungen zuständigen Institutionen aufgefordert wurden, Vorkehrungen gegen Brandgefahr zu treffen, wurden die Gemeinden angewiesen, Schutzstreifen in Müllsammelbereichen an den Waldrändern anzulegen und Baumaschinen bereitzuhalten. Zur Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen werden unter der Koordination der Bezirksgouverneure und Forstverwaltungen Inspektionsteams aus Mitarbeitern der allgemeinen Ordnungskräfte und der Forstbehörden gebildet. Berichten zufolge werden gegen diejenigen, die sich nicht an die Entscheidungen gemäß dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Gesetz über Verstöße halten, gerichtliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Die Verbote gelten vom 19. Juni bis 30. Oktober 2025.
Quelle: DHA
Tele1