Führerschein fürs Wohnmobil: Was jetzt gilt und welche neuen Regeln die EU plant

Einmal die Küste entlang, spontan in die Berge oder ein Roadtrip quer durch Europa – Wohnmobilreisen boomen. Doch wer hinter dem Steuer eines Reisemobils Platz nehmen will, muss genau wissen, welchen Führerschein er oder sie braucht.
Mit einer geplanten Reform der EU-Führerscheinrichtlinie könnte es bald spannende Neuerungen geben. Was aktuell gilt, was sich ändern soll und worauf du im In- und im Ausland achten musst – hier kommt der Überblick für alle Camper-Fans.
Der klassische Autoführerschein der Klasse B erlaubt aktuell das Fahren von Wohnmobilen oder Wohnwagen-Gespannen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Gemeint ist das Leergewicht des Fahrzeuges inklusive der maximalen Zuladung. Doch damit stoßen Reisende bei vielen modernen Wohnmobilen oder Wohnwagen schnell an Grenzen – vor allem, wenn Ausstattung und schweres Gepäck wie E‑Bikes und Co. dazukommen.
Die Lösung wäre ein größeres Reisemobil, denn bei Überladung wird das Fahren gefährlich und es drohen hohe Bußgelder. Vor allem im Ausland kann das teuer werden. Wer allerdings ein schweres Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen führen will, braucht derzeit die alte Führerscheinklasse 3 (vor 1999) oder einen Führerschein der Klasse C. Bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen ist sogar die Klasse C für Lkw oder die alte Führerscheinklasse 2 erforderlich.
Die Reform der EU-Richtlinie könnte da Abhilfe schaffen.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie könnte ab 2029 mehr Spielraum für Camping-Fans bringen.
Quelle: IMAGO/Pond5 Images
Die EU plant, die Führerscheinregeln zu modernisieren: Ein zentraler Punkt ist dabei auch eine neue Regel für Wohnmobile, die dann bis 4,25 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürften. Diese Erweiterung würde es Reisenden ermöglichen, größere und besser ausgestattete Wohnmobile zu fahren – ohne den zusätzlichen C1-Führerschein, der zudem auch noch teurer ist.
Klingt gut – aber es gibt einen Haken! Die geplante Erleichterung beim Führerschein kommt nicht ganz ohne Bedingungen. Wie der Caravaning Industrie Verband (CIVD) betont, dürfen Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B künftig zwar Reisemobile bis 4,25 Tonnen fahren – aber nur, wenn sie zuvor ein spezielles Training absolvieren oder eine zusätzliche Prüfung bestehen.
Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, entscheiden die EU-Mitgliedstaaten jeweils selbst. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (zum Beispiel Elektro): Hier entfällt die Zusatzprüfung, sofern der Fahrer oder die Fahrerin den B‑Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, fasst der CIVD zusammen.
Eine wichtige Einschränkung gilt aktuell für Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B: Die Kombination aus Wohnmobil und Anhänger darf derzeit nicht mehr als 3500 Kilogramm wiegen.
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie bringt Bewegung in diese Regelung: Vorgesehen ist künftig ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 5,0 Tonnen – also 4,25 Tonnen fürs Zugfahrzeug und 750 Kilogramm für den Anhänger. Diese Anpassung würde vielen Camper-Fans mehr Spielraum beim Packen und beim Planen geben – sofern sie die neuen Voraussetzungen erfüllen. Wer einen schwereren Anhänger ziehen möchte, braucht zusätzlich einen passenden Anhängerführerschein – etwa die Klasse C1E.
Die Änderung betrifft auch Fahrzeuge für den Personentransport mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrerin oder Fahrer, sofern sie einen alternativen Antrieb haben und nicht mehr als 4250 Kilogramm wiegen, wie das Magazin „Camping.info“ schreibt. Ist das der Fall, dürfen sie künftig ebenfalls einen Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm ziehen. Auch hier ergibt sich ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,0 Tonnen. Jedoch nur, wenn du den B‑Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Für herkömmliche Benzin- oder Diesel-Pkw bleibt die Grenze bei 3500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht – da gibt es keine Änderung!

Mit der geplanten EU-Reform wird die Gewichtsbeschränkung bei B‑Führerscheinen gelockert – unter bestimmten Voraussetzungen.
Quelle: IMAGO/Depositphotos
Noch braucht’s ein bisschen Geduld – aber sie kommt: die neue EU-Führerscheinrichtlinie. Schon im Frühjahr 2023 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Am 14. Mai 2025 gab nun auch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments grünes Licht für die sogenannte vierte EU-Führerscheinrichtlinie.
Doch bevor die neuen Regeln tatsächlich gelten, ist noch ein bisschen Bürokratie zu bewältigen: Erst wenn das EU-Parlament offiziell zustimmt und die Richtlinie in Kraft tritt, beginnt der Countdown. Dann haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. In Deutschland rechnet der CIVD damit, dass es bis 2029 dauern könnte. Wer so lange nicht warten will, sollte doch den C1-Führerschein in Erwägung ziehen. Damit dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden – ideal für größere Wohnmobile oder schwer beladene Campervans.

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Auch wenn der B‑Führerschein künftig das Fahren von Wohnmobilen bis 4,25 Tonnen erlauben soll, ändert sich an den bisherigen Verkehrs- und Mautregeln nichts. Wer ein Vier-Tonnen-Mobil fährt, muss sich weiterhin an das Lkw-Überholverbot und die 100-km/h-Grenze auf Autobahnen halten, informiert etwa Promobil.
Reisende, die im Ausland einen Camper mieten möchten, sollten bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie genau hinschauen: Das Fahrzeug muss zur eigenen Führerscheinklasse passen. Reicht die Fahrerlaubnis nicht aus, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit zum Teil drastischen Konsequenzen, warnt der ADAC.
Es drohen hohe Geldbußen, strafrechtliche Folgen und im Ernstfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann das richtig teuer werden. Besonders bei größeren Modellen über 3,5 Tonnen oder Gespannen ist deshalb Vorsicht geboten – und im Zweifel hilft ein kurzer Blick in den Führerschein oder die Nachfrage beim Vermieter.
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