Das Verteidigungsteam von Lázaro Báez beantragte eine neue Anhörung, um die Bedingungen seiner Haft zu überprüfen.

Das Verteidigungsteam des Geschäftsmanns Lázaro Báez erschien am Montag vor Gericht und beantragte, dass das Vierte Bundesgericht das neue Urteil ausspricht und die Haftbedingungen des Geschäftsmanns überprüft. Báez' Anwaltsteam argumentierte, dass die Haftbedingungen des im Highways-Fall verurteilten Geschäftsmanns seinen Gesundheitszustand verschlechtert hätten.
Der Antrag geht auf die letzte Entscheidung des Bundesgerichts für Strafsachen zurück, in der das Gericht angewiesen wurde, Báez' Strafe neu zu berechnen, nachdem die Strafen in den Fällen „ Ruta del dinero K “ und „ Vialidad “ zusammengelegt worden waren. Trotz des Drängens der Anwälte stellten die Richter fest, dass „es nicht möglich ist, festzustellen, wie viel von Báez' Strafe seit seiner ersten Verhaftung bis heute bereits verbüßt wurde, da zum Zeitpunkt der Strafzusammenlegung keine Berechnung vorgenommen wurde.“
Andererseits eröffnete der Oberste Gerichtshof die Möglichkeit, die Dauer und Art der Verurteilung von Báez neu zu erörtern. Die Verteidigung könnte daher auf ihrem Antrag bestehen, dem 68-jährigen Geschäftsmann Hausarrest zu gewähren, den er vor der Bestätigung seiner Verurteilung im Fall Vialidad durch den Obersten Gerichtshof verbüßte. Laut seinen Anwälten verbüßt Báez „seit 2016 kontinuierlich eine Art vorbeugende Maßnahme, die seine persönliche Freiheit einschränkt“.
Sie führten unter anderem die Position von StaatsanwaltJavier De Luca vor dem Obersten Gerichtshof an. Dieser hatte erklärt, dass „Richter die Zeit, die ein Verurteilter in Untersuchungshaft im selben Verfahren verbracht hat, nicht außer Acht lassen dürfen. Diese Zeit wurde aus formalen Gründen in Abschnitte unterteilt.“ In der Stellungnahme hieß es außerdem, Báez habe während seines Hausarrests keine Verstöße gegen sein Strafmaß begangen. „Eine Verschärfung der Strafvollstreckung kann nur bei Nichteinhaltung der Strafe durch den Verurteilten gerechtfertigt sein“, betonten sie.
Die Petition fordert außerdem einen ausführlichen Bericht über die Haftbedingungen, die Unterkunft, die Verpflegung und den aktuellen Gesundheitszustand des Geschäftsmannes. Dieser Antrag basiert auf der Behauptung, Báez sei seit seiner Festnahme dauerhaft in einem Zellenblock untergebracht und bis zu sechs Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden. Zwei- bis dreimal täglich durfte er seine Zelle für 30 Minuten verlassen. In der Petition wird außerdem darauf hingewiesen, dass er in letzter Zeit mehrere gesundheitliche Probleme hatte, zuletzt am 26. Juni.
elintransigente