Steuern: Diese Termine dürfen Sie vor Jahresende auf keinen Fall verpassen.

Viele Steuerzahler werden jedes Jahr automatisch mit einem Pauschalsatz von 12,8 % auf ihre Bankzinsen und zusätzlich 17,2 % Sozialversicherungsbeiträgen besteuert, weil sie keine Befreiung beantragt haben. Diese Möglichkeit besteht jedoch, wenn das steuerpflichtige Einkommen 25.000 € für Alleinstehende und 50.000 € für Paare nicht übersteigt.
Diese Befreiung gilt insbesondere für private Sparpläne, verzinsliche Bankeinlagen und Aktiendividenden. Der Antrag muss bis Ende November 2025 bei Ihrer Bank eingereicht werden, um für die im Jahr 2026 gezahlten Zinsen berücksichtigt zu werden. Steuerzahler müssen daher vorausschauend planen. Für das Einkommen von 2025 ist es bereits zu spät. Um eine ähnliche Situation im nächsten Jahr zu vermeiden, müssen Sie das Formular bis spätestens Samstag, den 29. November, absenden, da der 30. November auf einen Sonntag fällt.
Aktualisieren Sie Ihren Steuersatz für 2026Steuerzahler, die ihren Quellensteuersatz im Jahr 2025 geändert haben, müssen diesen Vorgang für 2026 wiederholen, sofern sich ihre Situation nicht ändert. Die Aktualisierung des prognostizierten Einkommens ist bis Ende November auf impots.gouv.fr möglich. Anschließend müssen die Steuerzahler ihr Einkommen für 2026 schätzen.
Die französische Finanzdirektion (DGFiP) empfiehlt mangels präziser Daten, das laufende Nettoeinkommen um 3 % zu erhöhen. Ohne Gegenmaßnahmen wird der Steuersatz im Januar automatisch auf das Standardniveau zurückgesetzt.
Das Online-Korrekturtool steht Ihnen bis Mittwoch, den 3. Dezember, zur Verfügung, um etwaige Fehler oder Auslassungen in Ihrer Einkommenserklärung für 2024 für das Jahr 2025 zu korrigieren. Bitte beachten Sie, dass die Finanzbehörden gegebenenfalls Verzugszinsen erheben.
SudOuest



