Nebenkosten, keine Vorteile: Mieter verlieren bei Kündigung der Solarstrom-Abrechnung


Nach der Abschaffung der Net-Metering-Regelung sind Mieter mit Solaranlagen in den meisten Fällen schlechter gestellt als Mieter ohne Solaranlage. Dies geht aus Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, des Dachverbands der Wohnungsbaugesellschaften Aedes und des niederländischen Mieterverbands hervor. Es gebe kein Geld für Entschädigungen, berichtet die zuständige Ministerin Mona Keijzer (BBB) dem Repräsentantenhaus.
Wer eine Solaranlage besitzt oder mietet, kann den an sonnigen Tagen gelieferten Strom dennoch mit dem Eigenverbrauch an anderen Tagen verrechnen. Dieses System, das der Staatskasse jährlich Hunderte Millionen an Steuereinnahmen kostet, soll ab 2027 wegfallen. Für viele Haushalte wird die Energierechnung dann deutlich steigen.
Höhere RechnungAuf Ersuchen des Hauses wurden die Konsequenzen speziell für Mieter dargelegt . 22,5 Prozent der Mieter von Sozialwohnungen haben Solaranlagen auf dem Dach. Und das trifft auf 14,5 Prozent der Mieter im privaten Sektor zu.
Sie zahlen für die Nutzung der Solaranlage monatlich zusätzliche Servicekosten, von denen sie in Zukunft deutlich weniger profitieren. Dadurch geben sie im Schnitt letztlich mehr für Energie aus als Mieter ohne Solaranlage.
Und das kann für Mieter eines Konzerns ganz schön teuer werden, so die Studie. Ohne Netting-Regelung würden sie schnell 17 Euro mehr pro Monat ausgeben. Das sind mehr als 200 Euro pro Jahr. Dies betrifft vor allem Mieter von Einfamilienhäusern, die mit Gas oder Fernwärme beheizt werden.
Wirkliches Pech haben die Bewohner eines Mietshauses mit Wärmepumpe. Sie zahlen mehr als 30 Euro pro Monat. Diese Gruppe ist viel kleiner.
Bezahlung, aber keine SozialleistungenDie Abschaffung der Netting-Regelung ist zudem für Mieter von Nachteil, die ihrem Vermieter eine sogenannte Energieleistungskompensation (EPV) zahlen. Dies ist ein Aufpreis in der Miete für ein gut isoliertes Haus, das oft auch mit einer Solaranlage ausgestattet ist. Für diesen Vorteil – geringere Energiekosten – zahlen Mieter den EPV.
Vermieter werden diese nicht abschaffen, weil sie dann selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Und den Preis zahlt am Ende der Mieter. Bis zu 46 Euro monatlich können so Fehlbeträge entstehen. Das Ministerium verspricht, zu prüfen , ob die Höhe des EPV angemessen ist.
Mietern bleibt nur, möglichst viel Energie dann zu verbrauchen, wenn die Sonne scheint und die Energie somit kostenlos ist. Denken Sie an das Wäschewaschen, Staubsaugen oder Einschalten der Spülmaschine. Doch selbst dann sei der Mieter finanziell am Ende, heißt es in der Studie.
Keine Hilfe möglichAuch vom Staat sollten Mieter nicht zu viel erwarten. Es gibt jedoch einen Knopf, den die Regierung betätigen könnte, um das Leid ab 2027 zu lindern. Dies könnte durch eine Erhöhung der obligatorischen Einspeisevergütung geschehen. Diese Vergütung müssen Energieunternehmen den Besitzern von Solarmodulen für den erzeugten Strom zahlen.
Diese Vergütung beträgt nun 0,08 Cent pro Kilowattstunde. Um den Nachteil auszugleichen, müsste dieser auf rund 21 Cent pro Kilowattstunde steigen. Dies ist wahrscheinlich durch europäische Vorschriften einfach verboten.
Die Abschaffung des Net-Metering-Systems betrifft natürlich auch Hausbesitzer mit Solaranlagen. Sie fühlen sich betrogen, sagen sie im Video unten.
RTL Nieuws