Für Hunde- und Katzenbesitzer wird eine neue Regelung eingeführt. Die Geldstrafe beträgt 5.000 PLN

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Für Hunde- und Katzenbesitzer wird eine neue Regelung eingeführt. Die Geldstrafe beträgt 5.000 PLN

Für Hunde- und Katzenbesitzer wird eine neue Regelung eingeführt. Die Geldstrafe beträgt 5.000 PLN
  • Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zum nationalen Register gekennzeichneter Hunde und Katzen wird vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Digitale Angelegenheiten vorbereitet.
  • Es wird erwartet, dass es den Sejm im zweiten Quartal dieses Jahres erreicht.
  • Das Unterlassen der Kennzeichnung eines Tieres kann zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000 PLN führen.

Jedes Jahr, insbesondere während der Ferienzeit, werden Tiere, insbesondere Hunde, ausgesetzt. Die Abgeordnete Anita Kucharska-Dziedzic wies darauf hin, dass die Identifizierung des Besitzers bzw. des Täters nahezu unmöglich sei, da es in Polen weder eine elektronische Identifizierungspflicht (sogenanntes Chippen) noch ein einheitliches nationales Register gebe .

Die Einführung einer solchen Lösung wird sowohl von der Veterinärgemeinschaft als auch von Vertretern sozialer Organisationen befürwortet, deren satzungsgemäßes Ziel der Tierschutz ist.

- sagte sie in einer Interpellation an das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Der Gesetzentwurf der Regierung zum Nationalen Register markierter Hunde und Katzen wird vorbereitet

Die Regierung hat bereits vor einiger Zeit angekündigt, an der Erstellung eines solchen Registers zu arbeiten.

Jacek Czerniak vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erklärte, dass der Regierungsentwurf zum Nationalen Register gekennzeichneter Hunde und Katzen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Digitale Angelegenheiten ausgearbeitet werde.

Es ist notwendig, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die die im Nationalen Register für gekennzeichnete Hunde und Katzen erfassten personenbezogenen Daten bestmöglich schützen. Die laufenden Arbeiten konzentrieren sich hauptsächlich auf Regelungen zu den Authentifizierungsmethoden der auf KROPiK zugreifenden Stellen, wobei unterschiedliche Zugriffsebenen für verschiedene Nutzerkategorien berücksichtigt werden.

- stellte er klar.

Wir wissen mit Sicherheit, dass das Projekt eine Bestimmung zur obligatorischen Mikrochip-Kennzeichnung von Hunden, auch älteren, enthält.

Ziel des Entwurfs ist die Identifizierung des gesamten Hundebestands. Junge Hunde, d. h. Hunde, deren erste Tollwutimpfung nach dem Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs erfolgt, werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt dieser Impfung gekennzeichnet und registriert. Ältere Hunde, d. h. Hunde, deren erste Tollwutimpfung vor dem Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs abgelaufen ist oder die vor diesem Zeitpunkt geimpft wurden, müssen innerhalb von drei Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs gekennzeichnet und registriert werden.

- erklärte Czerniak.

Der Bürgermeister kann die Polizei rufen, wenn der Hund eines Anwohners nicht gechipt ist

Wenn Ihr Haustier nicht gechipt ist, wird eine Geldstrafe zwischen 20.000 und 5.000 PLN verhängt.

Es ist zu beachten, dass die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen überprüft wird durch

  • Veterinärinspektoren,
  • Polizei,
  • Stadt-/Gemeindepolizei.

Darüber hinaus stellt sich heraus, dass der Bürgermeister einen Bürger dazu verpflichten kann, die Anzahl seiner kennzeichnungs- und registrierungspflichtigen Hunde oder Katzen anzugeben.

Czerniak erläutert: „Wenn die in der Erklärung angegebene Anzahl von Hunden oder Katzen nicht mit der Anzahl von Hunden oder Katzen des Gemeindebewohners in KROPiK übereinstimmt oder wenn Informationen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Gemeindebewohner eine größere Anzahl von Hunden oder Katzen besitzt als in der Erklärung angegeben oder in KROPiK registriert, wird der Bürgermeister die Polizei oder die Stadt-/Gemeindewache über diese Diskrepanz oder diese Informationen informieren.“

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