Maximal 5.636,73 PLN monatlich. Neue Leistung ab 1. Juli. Auszahlung in einer Tranche

- Eine Witwenrente ist eine Unterstützung für Menschen, die nach dem Tod ihres Ehepartners in eine finanzielle Notlage geraten.
- Durch die Neuregelung ist eine teilweise Zusammenlegung der Leistungen möglich, was sich in einem höheren monatlichen Einkommen niederschlägt.
- Der maximale Auszahlungsbetrag darf 5.636,73 PLN brutto pro Monat nicht überschreiten.
Mit einer Witwenrente können Sie zwei der folgenden Leistungen gleichzeitig beziehen:
- 100 % der Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehegatten,
- 15 Prozent Ihrer eigenen Alters- oder Invaliditätsrente oder
- 100 % der eigenen Leistung und 15 % der Hinterbliebenenrente.
Im Antrag können Sie Ihre bevorzugte Option selbst angeben oder die ZUS bitten, eine günstigere Option zu berechnen. Der maximale Zahlungsbetrag darf 5.636,73 PLN brutto pro Monat nicht überschreiten .
Auszahlung der Witwenrente in einer Tranche. ZUS hat die Fristen für Überweisungen bekannt gegebenDie Leistung wird in einer Rate ausgezahlt, wie Grzegorz Dyjak von der ZUS-Zentrale gegenüber „Fakt“ bestätigte.
Es handelt sich um eine Auszahlung pro Monat. Die Witwenrente wird ab Juli 2025 zu folgenden Auszahlungsterminen ausgezahlt: 1., 6., 10., 15., 20. und 25. des Monats.
Fällt Ihr Zahltag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird das Geld Ihrem Konto früher gutgeschrieben. Beispiel:
- 6. Juli fällt auf einen Sonntag - Auszahlung am 4. Juli,
- Der 20. Juli ist auch ein Sonntag - Zahlung am 18. Juli,
- Der 25. Juli ist Freitag – Auszahlung am 23. Juli.
Um von diesem Vorteil zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Alter: Frauen müssen mindestens 60 Jahre alt sein, Männer 65 Jahre.
- Eheliche Lebensgemeinschaft: Mit dem Ehepartner bis zu dessen Tod in ehelicher Lebensgemeinschaft verbleiben.
- Anspruch auf Hinterbliebenenrente: frühestens vor Vollendung des 55. Lebensjahres (Frauen) bzw. 60. Lebensjahres (Männer).
- Familienstand: Nach dem Tod eines Ehepartners keine neue Ehe eingehen.
Anträge auf Witwenrente können ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden. Für eine Auszahlung der Leistung ab dem 1. Juli 2025 muss der Antrag bis spätestens 31. Juli 2025 gestellt werden.
Der Antrag wird auf dem ERWD-Formular eingereicht, das in den ZUS-Büros und auf der Website zus.pl.samorzad.gov.pl erhältlich ist.
LeistungsgrenzenDie Summe der kombinierten Leistungen im Rahmen der Witwenrente darf das Dreifache der niedrigsten Rente nicht überschreiten. Nach der Indexierung im März 2025 beträgt diese Grenze 5.636,73 PLN brutto .
Beispiel: Eine Witwe erhält eine Familienrente von 2.800 PLN und hat eine eigene Rente von 2.300 PLN. Ab dem 1. Juli 2025 kann sie 100 % der Familienrente (2.800 PLN) und 15 % ihrer eigenen Rente (345 PLN) erhalten, was insgesamt 3.145 PLN pro Monat ergibt.
Weitere Informationen und Antragsformulare sind unter zus.pl verfügbar.
portalsamorzadowy