Rente von ZUS und KRUS. Können diese beiden Vorteile kombiniert werden?
Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt, kann auch anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Dann kann er oder sie in unterschiedlichen Zeiträumen sowohl Agrar- als auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Hat dies Auswirkungen auf Ihren zukünftigen Ruhestand ?
Voraussetzungen für den Bezug einer BauernrenteEine landwirtschaftliche Rente kann ein Landwirt oder ein Haushaltsmitglied erhalten, das das Rentenalter (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) erreicht hat und mindestens 25 Jahre lang der Rentenversicherung unterliegt.
Als Versicherungszeit für die Renten- und Invaliditätsversicherung gilt laut KRUS die Zeit der Sozialversicherung für Landwirte ab dem 1. Januar 1991. Bei Personen, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren wurden, zählen zu den Versicherungszeiten für diese Versicherung, von denen der Anspruch auf eine Rente nach KRUS abhängt, auch die Versicherungszeit für die Sozialversicherung einzelner Landwirte und ihrer Familienangehörigen in den Jahren 1983 bis 1990 sowie die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder die Arbeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 16. Lebensjahres vor dem 1. Januar 1983.
Bei der Ermittlung der Höhe der landwirtschaftlichen Rente der oben genannten Personen werden andere Zeiten als landwirtschaftliche nicht berücksichtigt, mit Ausnahme des aktiven Militärdienstes in der polnischen Armee vor dem 1. Januar 1999 im Falle von Personen, die keinen Anspruch auf eine Rente von der ZUS erwerben.
Personen, die vor dem 31. Dezember 1948 geboren wurden, haben nach Erreichen des Rentenalters (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) Anspruch auf eine Rente aus der ZUS, wenn sie mindestens einen Tag lang Beiträge zur Sozialversicherung oder zur Renten- und Invaliditätsversicherung gezahlt haben, beispielsweise als Arbeitnehmer oder als Betreiber eines nichtlandwirtschaftlichen Unternehmens, und wenn ihnen keine Rente aufgrund des Erreichens eines erhöhten Rentenalters zuerkannt wurde.
Für den Bezug einer Mindestrente ist neben dem Erreichen des Renteneintrittsalters eine beitragspflichtige und beitragsfreie Zeit von mindestens 20 Jahren bei Frauen und 25 Jahren bei Männern erforderlich.
Das Recht auf Leistungen von ZUS und KRUSStellt sich heraus, dass eine Person, die das allgemeine Rentenalter erreicht hat, mindestens 25 Jahre lang nur in der landwirtschaftlichen Renten- und Invaliditätsversicherung versichert war und auch im allgemeinen System versichert war, hat sie Anspruch sowohl auf eine landwirtschaftliche als auch auf eine betriebliche Rente. Er oder sie hat somit Anspruch auf den gleichzeitigen Bezug beider Leistungen – von ZUS und KRUS.
KRUS-Beitragszeiten und ZUS-RenteWenn eine Person das Rentenalter erreicht hat und weniger als 25 Jahre lang Beiträge zur landwirtschaftlichen Renten- und Invaliditätsversicherung geleistet hat und gleichzeitig auch Sozialversicherungszeiten im allgemeinen System vorweisen kann, kann sie einen Anspruch auf eine Rente bei der ZUS beantragen. Bei der Festsetzung der Leistung wird diese für die Zeiträume der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Landwirte auf Grundlage einer von KRUS ausgestellten Bescheinigung erhöht. Die Höhe der Erhöhung richtet sich nach den Regeln zur Berechnung des beitragsabhängigen Anteils der landwirtschaftlichen Rente.
RP