Ein Leibrentenvertrag kann gekündigt werden, wenn der Käufer der Wohnung sich nicht um den Senior kümmert

- - Der Notar ist bei jeder Handlung verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Parteien verstehen, worum es in dem Vertrag geht und was sie unterzeichnen. Damit sind alle Zweifel ausgeräumt – sagt Notarin Agnieszka Sinkiewicz, Sprecherin der Notarvereinigung der Republik Polen.
- Er fügt hinzu, dass es nicht notwendig sei, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, etwa Senioren an eine Anlaufstelle für kostenlose Rechtshilfe zu verweisen.
- Um Menschen zu unterstützen, die durch unfaire Maßnahmen geschädigt werden könnten, hat die Kommission zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen der Notarkammer ein Projekt für eine neue Institution vorbereitet, nämlich eine Vormundschaftsagentur, im Rahmen derer eine behinderte Person einer anderen Person das Recht übertragen kann, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, z. B. in Gesundheits- oder Finanzfragen.
In den letzten Tagen wurde in den Medien viel über die Falschbeurkundung durch Notare gesprochen, die zur illegalen Übernahme von Immobilien führt. Welche Pflichten haben Notare, um einen rechtsgültigen Abschluss des Grundstücksübertragungsvertrages sicherzustellen?
Notarin Agnieszka Sinkiewicz, Sprecherin der Notarvereinigung der Republik Polen: – Ein Notar wird für die Durchführung von Tätigkeiten bestellt, zu denen die Parteien verpflichtet sind oder die sie notariell beglaubigen möchten. In jedem Fall ist der Notar bei der Durchführung der Urkunde verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Parteien verstehen, worum es in dem Vertrag geht und was sie unterzeichnen. Damit sind alle Zweifel ausgeräumt. Eine zusätzliche Überweisung des Senioren an eine kostenlose Rechtsberatungsstelle vor Vertragsabschluss ist daher nicht erforderlich.
Der Leibrentenvertrag verpflichtet den Mieter zur Bereitstellung von Unterkunft, Kleidung und Verpflegung.Was ist ein Leibrentenvertrag und wozu verpflichtet er die Vertragspartner?
- In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Art. Ein Leibrentenvertrag ist gemäß Art. 908 BGB ein Vertrag, bei dem sich der Käufer im Gegenzug für die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie verpflichtet, dem Verkäufer lebenslangen Unterhalt zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss er in einem solchen Fall den Übergeber als Mitglied seines Haushalts aufnehmen, ihn mit Nahrung, Kleidung, Obdach, Licht und Brennstoff versorgen, im Krankheitsfall für entsprechende Hilfe und Pflege sorgen und für ihn auf eigene Kosten eine Beerdigung gemäß den örtlichen Gepflogenheiten organisieren.
Hat sich darüber hinaus der Erwerber eines Grundstücks in einem Leibrentenvertrag verpflichtet, an diesem zugunsten des Veräußerers einen Nießbrauch, dessen Ausübung auf einen Teil des Grundstücks beschränkt ist, eine Grunddienstbarkeit oder sonstige persönliche Dienstbarkeit zu belasten oder wiederkehrende Leistungen in Geld oder in der Art bestimmten Sachen zu erbringen, so gehören Nießbrauch, persönliche Dienstbarkeit und Anspruch auf wiederkehrende Leistungen zum Inhalt des Leibrentenrechts.
Der Senior schließt somit keinen Kaufvertrag ab. Die Betreuung ergibt sich bereits aus dem Inhalt des Leibrentenvertrages. Die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie im Rahmen eines Leibrentenvertrages erfolgt unter gleichzeitiger Belastung der Immobilie mit dem Leibrentenanspruch. Für derartige Belastungen gelten die Vorschriften über beschränkte Eigentumsrechte entsprechend.
Ein Senior kann die Kündigung eines Leibrentenvertrags beantragen, wenn ihm keine Pflege zuteil wurde.Welche Möglichkeiten haben Senioren, die einen Leibrentenvertrag abgeschlossen haben, aber keinen Zugang zu Pflegeleistungen haben, ihre Rechte durchzusetzen?
- In Ausnahmefällen, z.B. Kommt der Erwerber der Immobilie seiner Obhutspflicht nicht nach, kann das Gericht auf Antrag des Verpflichteten oder des Rentenberechtigten, wenn es sich bei dem Rentenberechtigten um den Veräußerer der Immobilie handelt, den Leibrentenvertrag kündigen.
Welche systematischen Maßnahmen sollten aus Sicht der Notargemeinschaft ergriffen werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Situation zu verringern, in der ein Senior im Austausch beispielsweise für eine lebenslange Pflegevereinbarung seine Wohnung verkaufen soll, diese Pflege aber letztlich nicht erhält?
Das Thema der Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist für das Notariat seit Jahren ein Schwerpunkt. Um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden , hat die Kommission zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen unter meiner Leitung ein Projekt für eine neue Institution, nämlich eine Pflegevertretung, vorbereitet .
Es wurde von mir im Jahr 2015 im Sejm der Republik Polen auf einer Konferenz unter der Schirmherrschaft des Menschenrechtskommissars und des Justizministers mit dem Titel „Fürsorgevertretung – strukturelle Annahmen“ vorgestellt. Solche Lösungen funktionieren in europäischen Rechtssystemen seit Jahren erfolgreich, beispielsweise: in Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Das Ergebnis ist der Gesetzentwurf über Instrumente der unterstützten Entscheidungsfindung, der derzeit im Parlament der Republik Polen bearbeitet wird.
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