Gericht weist Klagen wegen Nichterteilung der Entlastung an zwei ehemalige Vorstandsmitglieder von Orlen ab

In den Fällen ging es um Beschlüsse im Zusammenhang mit der Nichterteilung der Entlastung für 2023 an Michał Róg und Iwona Waksmundzka-Olejniczak. Beide Personen gehörten dem Vorstand von Orlen bis Februar 2024 an.
Das in Płock ansässige Unternehmen gab am Donnerstag bekannt, dass das Gericht die Klagen vollständig abgewiesen habe. Gleichzeitig wurde hinzugefügt, dass die Urteile in diesen Fällen nicht rechtskräftig sind. Zuvor hatte das Unternehmen im August letzten Jahres bekannt gegeben, dass es mehrere Klagen vor Gericht eingereicht habe, um die Ungültigkeit der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Juni 2024 feststellen zu lassen, in denen es um die fehlende Entlastung ehemaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ging.
Ehemalige Orlen-Behörden ohne EntlassungIm Vorstand 2023 erhielten neben Daniel Obajtek folgende Personen keine Entlastung: Armen Artwich, Adam Burak, Patrycja Klarecka, Michał Róg, Jan Szewczak und Józef Węgrecki, sowie Piotr Sabat, Krzysztof Nowicki, Iwona Waksmundzka-Olejniczak und Robert Perkowski.
Die meisten der bisherigen Vorstandsmitglieder schieden im Februar 2024 aus.
Im Aufsichtsrat des Jahres 2023 wiederum wurde neben Wojciech Jasiński folgende Personen nicht entlastet: Andrzej Szumański, Anna Wójcik, Barbara Jarzembowska, Andrzej Kapała, Michał Klimaszewski, Roman Kusz, Jadwiga Lesisz sowie Anna Sakowicz-Kacz und Janina Goss.
Der Aufsichtsrat wurde in dieser Zusammensetzung am 6. Februar 2024 abberufen.
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