Überraschende Wendung bei Windmühlen: Regierung klärt Formalitäten

- Die Änderung betrifft die Befreiung von der Pflicht zur Einholung eines Umweltbescheids für das Repowering, um die Leistung der Windkraftanlage um maximal 30 Prozent zu erhöhen.
- Durch das Repowering darf es nicht zu einer Erhöhung der Anlagenanzahl oder einer Standortänderung in einem Radius von mehr als 250 m um die Turmachse kommen.
- Die Gesamtleistung muss unter 100 MW liegen – ab dieser Schwelle ist jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das Ministerium für Klima und Umwelt will die Modernisierung bestehender Onshore-Windkraftanlagen, die ihre Leistung um nicht mehr als 30 Prozent steigern, von der Verpflichtung zur Einholung eines Umweltauflagenbescheids ausnehmen .
– so der Eintrag des Ministeriums in die Arbeitsliste der Regierung.
Der geplante Termin für die Verabschiedung der Verordnung durch die Regierung ist das vierte Quartal.
Ausnahmen für Repowering nur zur Erhöhung der Kapazität auf 30 Prozent.Die vom Ministerium für Kultur und Umwelt vorgeschlagene Änderung sieht lediglich vor , dass Repowering-Maßnahmen zur Leistungssteigerung von Windkraftanlagen um maximal 30 Prozent von der Verpflichtung zur Einholung eines Umweltauflagenbescheids ausgenommen werden.
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Bedingungen:
- Durch das Repowering darf es nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der Anlagen oder zu einer Änderung ihres Standorts in einem Umkreis von mehr als 250 m um die Turmachse kommen.
- die Gesamtleistung muss unter 100 MW liegen – ab dieser Schwelle ist jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das Ministerium für Kultur und Umwelt wies in dem Eintrag darauf hin, dass es derzeit keine Lösungen gebe, die eine effiziente Modernisierung bestehender Windparks durch den Ersatz älterer Anlagen durch neuere zur Steigerung der Energieproduktion (sogenanntes Repowering) ermöglichen .
Die Notwendigkeit, diesen Bereich zu regulieren, hängt auch mit der aktuellen Situation der Onshore-Windparks in Polen zusammen. Die ersten Windkraftanlagen, die um 2005 in Polen installiert wurden, werden bald abgebaut. Daher sollten Regelungen entwickelt werden, die den Modernisierungsprozess beschleunigen und solche Investitionsprozesse nach vereinfachten Regeln durchführen.
- gab das Ministerium an.
Die Regierung schafft Vorzugskonditionen für den Ausbau von WindkraftanlagenEr fügte hinzu, dass die empfohlenen Änderungen voraussichtlich zu günstigeren Konditionen für Investitionen führen werden, die den Ausbau, den Umbau oder die Installation von Windenergieanlagen zur Stromerzeugung betreffen. Diese Projekte gelten derzeit als Projekte mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und liegen außerhalb von Naturschutzgebieten.
Anfang September hatte Klima- und Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska angekündigt, die Verordnung zum Repowering werde demnächst den Ministerien zur Beratung vorgelegt.
Ende August kündigte der Chef des Ministeriums für Kultur und Umwelt die Möglichkeit an, die Leistung von Onshore-Windkraftanlagen durch den Umbau einer bereits in Betrieb befindlichen Anlage (Repowering) um 30 Prozent zu steigern .
Am 21. August legte Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen eine Änderung des sogenannten Windparkgesetzes ein, das unter anderem die Regeln für die Standortwahl von Investitionen in Onshore-Windenergie liberalisierte und die Nachrüstung bestehender Anlagen vorsah.
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