Wird es ein Verbot für die Verbrennung von Holz in Haushalten geben?

Das Ministerium für Klima und Umwelt versicherte, dass es keine Pläne für ein Verbot der Holzverbrennung in Haushalten gebe. Es wurde erläutert, dass die Regelung zu den qualitativen und dimensionalen Eigenschaften von Energieholz nur für die sogenannte gewerbliche Energie, also den Energiesektor, gilt.
Das Ministerium für Klima und Umwelt (MKiŚ) versicherte am Donnerstag, dass die Verordnung über detaillierte qualitative und dimensionale Eigenschaften von Energieholz kein Verbot der Holzverbrennung in Privathaushalten oder Kaminen einführt.
Das Ministerium wies darauf hin, dass es sich bei Energieholz um einen Holzrohstoff handelt, der im nicht-energetischen Sektor industriell nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Die Verordnung definiert die Eigenschaften dieses Rohstoffs und unterteilt ihn in zwei Gruppen: Rundholz und Nicht-Rundholz.
„Die Regelung bezieht sich nicht auf Haushalte, sondern auf die sogenannte gewerbliche Energiewirtschaft, also den Energiesektor. Unter diesen Begriff fallen Tätigkeiten, die mit der Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom im großen Maßstab verbunden sind“, betonte das Klimaministerium. Er erläuterte, dass es sich in erster Linie um den Betrieb von Kraftwerken, Heizkraftwerken sowie Übertragungs- und Verteilungsnetzen handelt, die Privat-, Industrie- und institutionelle Kunden im ganzen Land mit Energie versorgen. „Es handelt sich um ein organisiertes und kontrolliertes System, das die Kontinuität der Energieversorgung für den Bedarf der Wirtschaft und der Gesellschaft sicherstellt“, fügte er hinzu.
Das Ministerium betonte, dass der Begriff Energieholz nicht mit dem Begriff Brennholz gleichzusetzen sei. „Daher führen die Vorschriften kein Verbot der Holzverbrennung in Privathaushalten oder Kaminen ein“, so das Ministerium abschließend.
Das Ministerium für Klima und Umwelt wies darauf hin, dass die Verordnung aufgrund einer Ermächtigung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erlassen wurde, das die Erzeugung von Strom und Wärme in EE-Anlagen betrifft. „Das wichtigste Ziel der Verordnung ist es, das Phänomen der Verbrennung von Holz in der gewerblichen Energiewirtschaft zu beseitigen, da dieses industriell auf andere, wirtschaftlich günstigere Weise genutzt werden kann“, heißt es. (BREI)
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