ZUS hat dringende Neuigkeiten für diejenigen, die vor 1999 gearbeitet haben.

Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

Poland

Down Icon

ZUS hat dringende Neuigkeiten für diejenigen, die vor 1999 gearbeitet haben.

ZUS hat dringende Neuigkeiten für diejenigen, die vor 1999 gearbeitet haben.
  • Fehlende Nachweise über Ihren beruflichen Werdegang können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente haben.
  • Daher lohnt es sich, Ihr privates Archiv zu analysieren und fehlende Dokumente zu ergänzen.
  • Durch die Übermittlung an die Sozialversicherungsanstalt ZUS kann die Leistung neu berechnet werden, was zu einer Erhöhung führen kann.

Laut ZUS sind Arbeitsbescheinigungen oder andere Nachweise über Beschäftigungszeiten die wichtigsten Dokumente für die Berechnung der Rente .

Wenn jemand jedoch nicht über solche Dokumente verfügt, kann er Folgendes vorlegen:

  • Arbeitsverträge,
  • Meinungen zur Arbeit,
  • Eintragungen im alten (Heft-)Personalausweis,
  • Servicekarten,
  • Gewerkschaftsausweise,
  • Schreiben des Arbeitgebers (z. B. über Einstellung, Ernennung, Stellenwechsel, Bonusgewährung),
  • Kopien oder Auszüge von Personal- oder Lohnunterlagen, die von einer Stelle ausgestellt wurden, die zur Aufbewahrung von Unterlagen über liquidierte Betriebe befugt ist
  • Zeugenaussagen.

Versicherungszeiten aus der Zeit vor 1999 kann die ZUS selbstständig bestätigen, sofern für diesen Zeitraum Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Dies gilt für Situationen wie:

  • Personen, die seit dem 1. Juli 1970 in einem oder mehreren Haushalten oder bei der Unterhaltung eines oder mehrerer privater Wohnheime beschäftigt sind,
  • Personen, die ein Unternehmen auf eigene Rechnung führen oder mit anderen zusammenarbeiten,
  • Handwerker oder Personen, die mit ihm zusammengearbeitet haben - ab dem 1. Juli 1965,
  • Taxifahrer - ab 1. Juli 1969,
  • Personen, die Handels- und Dienstleistungstätigkeiten ausüben - ab dem 25. August 1973,
  • Schöpfer und Künstler - ab dem 1. Januar 1974,
  • Rechtsanwälte, die ihren Beruf einzeln (außerhalb der Rechtsanwaltsgruppe) ausüben – ab Januar 1983,
  • Geistliche - ab 1. Juli 1989

Die Versicherungszeiten und die Grundlage für die Beitragsberechnung werden von der Sozialversicherungsanstalt ZUS bestätigt, wenn im Formular ZUS ERP-6 folgende Angaben gemacht werden: Beschäftigungszeitraum, Name der Arbeitsstelle bzw. Name des Arbeitgebers und Anschrift der früheren Arbeitsstelle sowie Kontonummer des Zahlers (NKP).

Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder freiberufliche Tätigkeiten ausüben, müssen ihrerseits die Adresse des Ortes angeben, an dem sie ihre Tätigkeit ausgeübt haben, die NKP-Nummer und die ZUS-Adresse, an die die Beiträge gezahlt wurden.

wnp.pl

wnp.pl

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow