Bilyalovas Anwalt: Schuluniformen sollten keine in Russland verbotenen Symbole enthalten

Bilyalovas Anwalt: Schuluniformen sollten keine in Russland verbotenen Symbole enthalten

Testbanner unter dem Titelbild
Schuluniformen dürfen zwar Erkennungszeichen aufweisen, dürfen aber keine Symbole, Embleme oder Aufnäher asozialer informeller Jugendverbände enthalten, die in Russland verboten sind, und dürfen auch keine Propaganda für illegales Verhalten darstellen, erklärte die Anwältin Anastasia Bilyalova gegenüber RIA Novosti.
Ihrer Meinung nach ist bei bestimmten Symbolen sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Sie betonte, dass die Schuluniform Erkennungszeichen aufweisen kann, die in der Bildungseinrichtung verwendet werden: Embleme, Aufnäher, Beschläge mit Symbolen, Borten mit Schrift- und Grafikelementen und andere dekorative Elemente.
Gleichzeitig sollten Schuluniformen keine Symbole asozialer informeller Jugendverbände sowie Symbole enthalten, die illegales Verhalten fördern. Wenn in der Russischen Föderation Symbole verboten sind, sollten sie auch nicht auf der Uniform zu sehen sein, erklärte der Anwalt.
Bilyalova betonte, dass Produkte mit solchen Symbolen nicht als GOST-konform gekennzeichnet werden können. Zudem sei je nach Art der Symbole eine strafrechtliche Haftung möglich.
mk.ru