Ministerium warnt vor Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber
In einer schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums heißt es: „Das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF) ist eine Krankheit, die durch Zeckenbisse oder Kontakt übertragen werden kann und zum Tod führen kann. Die CCHF-Fälle, die 2002 in der Region Zentralanatolien in der Türkei auftraten, Aufmerksamkeit erregten und 2003 endgültig diagnostiziert wurden, werden mithilfe der vom Gesundheitsministerium erstellten ‚CCHF-Fallmeldetabelle‘ und des 2011 in Betrieb genommenen webbasierten ‚CCHF-Informationssystems‘ aktiv verfolgt. Die Diagnose wird in vom Gesundheitsministerium bestimmten Referenzlabors gestellt, und in 19 Regionen gibt es Zentren, die Patienten überweisen und die Krankheit behandeln. Der vom Ministerium erstellte ‚CCHF-Fallmanagementleitfaden‘ ist in diesem Jahr in Kraft getreten.“
„Auch von Menschen und Tieren übertragbar“Es wurde festgestellt, dass die Krankheit durch Zeckenbefall oder Zeckenkontakt sowie durch ungeschützten Kontakt mit Blut, Gewebe und Körperflüssigkeiten von Tieren und kranken Menschen während der Virämie (im Blut zirkulierendes Virus) übertragen werden kann. In der Erklärung wurden folgende Punkte aufgeführt, die im Hinblick auf CCHF-Fälle während des Opferfests zu beachten sind:
Da CCHF bei Tieren ohne Krankheitssymptome fortschreiten kann, ist es notwendig, Blut, Urin, Körperflüssigkeiten und Gewebe von Tieren nicht mit bloßen Händen zu berühren, insbesondere in Gebieten, in denen die Krankheit häufig auftritt. Notwendige Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Handschuhen sollten getroffen werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Persönliche Schutzmaßnahmen sollten während des Opferfestes sorgfältig befolgt werden. Bereits vor dem Opferfest sollten die Reinigungs- und Hygienevorschriften beachtet werden. Personen, die an einer Zecke hängen oder mit einer Zecke in Kontakt gekommen sind, sollten sich mindestens 10 Tage lang selbst überwachen. Personen, die während der Virämiephase direkten Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten erkrankter Menschen oder Tiere haben, sollten sich zwei Wochen lang selbst überwachen. Wenn während dieser Zeit Symptome wie Schwäche, Appetitlosigkeit, Fieber, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten, sollte unverzüglich die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung aufgesucht werden. Beim Aufenthalt in zeckengefährdeten Gebieten wie Feldern, Weinbergen, Gärten und Picknickplätzen sollte Kleidung getragen werden, die den Körper so gut wie möglich bedeckt, um Zecken zu vermeiden. Um das Eindringen von Zecken zu verhindern, sollten Hosenbeine in Socken gesteckt und helle Kleidung bevorzugt werden, damit Zecken auf der Kleidung gut sichtbar sind. Bei der Rückkehr aus zeckengefährdeten Gebieten sollte der Körper auf Zecken untersucht werden. Eine am Körper haftende Zecke sollte sofort mit einem geeigneten Mittel entfernt und die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung aufgesucht werden. Zecken am Körper oder an Tieren sollten niemals mit bloßen Händen getötet oder aufgestochen werden. Da die Krankheit durch Blut und Körperflüssigkeiten infizierter Personen übertragen werden kann, sollten Kontaktpersonen die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.
In Übereinstimmung mit den vom Gesundheitsministerium festgelegten Strategien hieß es in der Erklärung, dass jedes Jahr Schulungsmaßnahmen für das Gesundheitspersonal und die Bevölkerung durchgeführt würden. Es hieß: „In Siedlungen, in denen in den letzten drei Jahren Fälle aufgetreten sind oder in denen im jeweiligen Jahr neue Fälle gemeldet wurden, finden persönliche und kollektive Sozialschulungen statt. In diesem Zusammenhang werden jedes Jahr Schulungen und Informationsaktivitäten zum Thema CCHF für etwa 2 Millionen Menschen durchgeführt.“
Habertürk