Strafe für diejenigen, die Provisionen auf Zigarettenverkäufe erhalten

Das Handelsministerium und die Bankenregulierungs- und -aufsichtsbehörde (BDDK) gaben bekannt, dass beim Zigarettenverkauf per Kreditkarte keine zusätzlichen Gebühren oder Kartenprovisionen von Kunden verlangt werden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass Mitgliedsunternehmen gemäß dem Bank- und Kreditkartengesetz vom Karteninhaber aufgrund der Kartennutzung keine Nachzahlungen in Form von Provisionen oder Ähnlichem verlangen dürfen.
Laut einer Meldung der Zeitung Türkiye haben das Ministerium und der BDDK daran erinnert, dass die Mitgliedschaftsverträge derjenigen, die diese Bestimmung nicht einhalten, mit der Bank gekündigt werden.
Dennoch wurde von Unternehmen, die beim Verkauf von Kreditkarten und Zigaretten zusätzliche Gebühren verlangen, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem BDDK verlangt.
Quelle: News Center
Tele1