ELAZIG 4. FAMILIENGERICHT

DOKUMENT NR.: 2025/14 Aufgrund des Scheidungsverfahrens (Scheidung aufgrund der grundlegenden Störung der Ehegemeinschaft (umstritten)) zwischen der Hauptklägerin NURİYE YILDIZ und dem Beklagten MİKAİL YILDIZ fasste der Anwalt der Klägerin in der Petition zusammen: TMK/161 der Parteien. Kunst. Entsprechend wird ihre Klage wegen Ehebruchs angenommen, andernfalls entscheidet das Gericht gemäß Artikel 166/TMK über die Angelegenheit. Kunst. Dementsprechend wird aufgrund schwerwiegender Unvereinbarkeiten und des grundlegenden Scheiterns der ehelichen Gemeinschaft zwischen den Parteien die Scheidung beschlossen. Das Sorgerecht für das gemeinsame Kind wird seinem Klienten zugesprochen. Die gemeinsame Wohnung an der Adresse „Yeni Mahalle Mimar Faruk Caddesi Odabaşı Apt. No:51 Merkez/ELAZIĞ“ wird seinem Klienten und dem gemeinsamen Kind gemäß Artikel 169 des türkischen Zivilgesetzbuches zugeteilt. Außerdem wird ein Kindesunterhalt von 15.000 TL zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens für das gemeinsame Kind gezahlt. Ein vorläufiger Unterhalt von 15.000 TL zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens wird als Unterhaltszahlung nach Beendigung des Gerichtsverfahrens für den Klienten fortgeführt. Außerdem wird dem Klienten eine materielle Entschädigung von 500.000 TL und eine moralische Entschädigung von 500.000 TL zugesprochen.
Da die im Namen des Angeklagten Mikail Yıldız ausgestellten Benachrichtigungen zurückgesandt wurden und seine Adresse trotz aller von unserem Gericht durchgeführten Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, sollte der Angeklagte Mikail Yıldız seine Antworten auf diese Klage einreichen oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Andernfalls wird gemäß Artikel 147 und 186 der Zivilprozessordnung der Fall in Abwesenheit einer Verhandlung entschieden und die Klage stattdessen durch Bekanntmachung zugestellt.
ahaber