Das Gesetz besagt: Es gibt 5 einfache Schlüssel zur Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft

Um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie einen italienischen Vorfahren haben . Dieser Vorfahre kann ein Großelternteil, ein Urgroßelternteil oder sogar ein Angehöriger einer früheren Linie sein. Dazu müssen Sie jedoch eine Reihe von Dokumenten zusammenstellen und die erforderlichen Formalitäten beim örtlichen Konsulat erledigen. Wie erhalten Sie die italienische Staatsbürgerschaft in fünf einfachen Schritten?
Die Bestimmungen für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft sind im Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992 ausdrücklich festgelegt, dessen Artikel 1 den Grundsatz festlegt: „ Italienischer Staatsbürger ist durch Geburt das Kind eines Vaters oder einer Mutter, die beide italienische Staatsbürger sind, unabhängig vom Geburtsort.“
Und andererseits im Gesetzesdekret Nr. 36 vom 28. März 2025, umgewandelt in Gesetz Nr. 74 vom 23. Mai 2025 : In diesem Fall wurde ein neuer Artikel 3-bis in das Gesetz 91/1992 eingefügt, der Fristen festlegt (vor dem 27. März 2025) und erfordert, dass tatsächliche Bindungen zu Italien bestehen (Vorfahr in Italien geboren oder vorheriger Wohnsitz).
Die fünf Schlüssel, die Sie im Hinterkopf behalten sollten, sind:1. Nachweis der direkten Abstammung. Sie müssen mit offiziellen Dokumenten (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) nachweisen, dass Sie von einem italienischen Staatsbürger (Ur-Urgroßelternteil, Urgroßelternteil, Großelternteil usw.) abstammen, ohne dass die Staatsbürgerschaft ununterbrochen weitergegeben wurde. Die Anzahl der Generationen spielt keine Rolle, solange die Verbindung nicht verloren gegangen ist.
2. Der Vorfahre darf vor der Geburt des Nachkommen nicht eingebürgert worden sein. Wurde der italienische Vorfahre eingebürgert, muss nachgewiesen werden, dass dies nach der Geburt seines Sohnes oder seiner Tochter geschah, andernfalls ist die Übertragung der Staatsbürgerschaft unterbrochen.
3. Kein Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft: Kein Mitglied der aufsteigenden Linie darf vor der Geburt des nächsten Nachkommen freiwillig auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet haben.4. Vollständige, beglaubigte und übersetzte offizielle Dokumente . Folgendes wird benötigt:
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden für jede Generation.- Nichteinbürgerungsurkunden (z. B. ausgestellt von der Einwanderungsbehörde oder dem Außenministerium).- Amtliche Übersetzung ins Italienische.- Haager Apostille auf jedem ausländischen Dokument.- Korrektur etwaiger Fehler in Namen oder Daten.5. Vorlage beim italienischen Konsulat oder der Gemeinde in Italien. Das Verfahren muss eingeleitet werden:
- Beim italienischen Konsulat in Ihrer Nähe (wenn Sie sich außerhalb Italiens befinden) oder - in einer Gemeinde in Italien, wenn Sie dort wohnen. Jedes Konsulat hat spezifische Termine, Fristen und Kriterien. Einige Konsulate verlangen einen legalen Wohnsitz in ihrem Zuständigkeitsbereich. Muss man Italienisch sprechen, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
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Das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Es ist nicht zwingend erforderlich, Italienisch zu sprechen, wenn Sie die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (iure sanguinis) beantragen.
— Fälle, in denen Italienischkenntnisse nicht zwingend erforderlich sind: In diesen Fällen kommt es darauf an, die familiären Bindungen nachzuweisen, nicht die Sprache. 1. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft durch direkte Abstammung beanspruchen (zum Beispiel, wenn Sie das Kind, Enkel oder Urenkel eines italienischen Staatsbürgers sind).
2. Ob Sie dies bei einem italienischen Konsulat im Ausland oder direkt bei einer Gemeinde in Italien tun.
— Fälle, in denen Italienischkenntnisse zwingend erforderlich sind: 1. Wenn Sie die Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem italienischen Staatsbürger beantragen: Ein Italienisch-Sprachzertifikat auf Niveau B1 ist erforderlich (gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).2. Wenn Sie durch einen längerfristigen Aufenthalt in Italien (beispielsweise 10 Jahre legaler Aufenthalt) eingebürgert werden möchten, ist zusätzlich das Niveau B1 erforderlich.
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