Eine Belastung des Kunden bei Zahlung mit Twint ist grundsätzlich nicht zulässig.


Händlern ist es grundsätzlich nicht gestattet, die Twint-Steuern durch Gebühren an Kunden auszugleichen.
Das Bezahlen mit Twint oder Karte belastet die Gewinne der Händler. Anbieter elektronischer Zahlungen besteuern Transaktionen (siehe unten), und die erzielten Umsätze sinken . In der Schweiz ist die von manchen Händlern und Gastronomen geforderte Höchstgrenze von 10 bis 20 Franken bekannt. Das Fernsehen SRF beobachtete an mehreren Dorffesten, dass Stände mittlerweile tendenziell einen Zuschlag von einem Franken verlangen, wenn Kunden nicht bar bezahlen.
Obwohl diese Praktiken nicht illegal sind, da kein Gesetz diese Transaktionen regelt, sind sie nicht erlaubt. Dies ist im Vertrag zwischen Händlern und Banken festgelegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter legen oft fest, dass die Steuer nicht an die Verbraucher weitergegeben werden darf. Der Grund: Keine Zahlungsmethode sollte gegenüber einer anderen benachteiligt werden. Auch die Einführung eines Mindestkaufbetrags sei problematisch, gibt das SRF zu bedenken.
Der Schweizer Marktverband spricht sich nicht für solche Zuschläge aus und bestätigt, dass die vom deutschsprachigen Fernsehen erwähnten Fälle kein Einzelfall seien. Der Verband zeigt sich jedoch verständnisvoll gegenüber kleinen Unternehmen: „Die Gebühren stellen eine erhebliche Belastung dar“, sagt Präsident Peter Hutter.
Wer gegen die Regeln der Zahlungsdienstleister verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Twint bleibt bei der Ausgabe der SRF diplomatisch und gibt an, bei festgestellten Verstößen den Dialog mit den Händlern zu suchen. Eine aktuelle Studie der Schweizerischen Nationalbank zeigte, dass die finanziellen Folgen dieser Steuern für Unternehmen bei den Kunden weitgehend unbekannt sind.
Twint erhebt mindestens 1,3 Prozent des Umsatzes, je nach System sogar mehr. Das Unternehmen begründet dies damit, dass die Gebühren im Vergleich zu anderen Anbietern „äusserst moderat“ seien. Bei Kredit- oder Debitkarten fallen für den Händler oft Transaktionsgebühren von über 2 Prozent an. Bezahlen Kunden beispielsweise mit auf dem Handy gespeicherten Karten, können die Gebühren in die Höhe schnellen.
20 Minutes