Zwei Monate Rufnummernmitnahme: Der Nutzer hat Anspruch auf Entschädigung

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Iliad antwortete wie folgt: „Wir haben unsere Systeme überprüft. Wir gehen davon aus, dass der Benutzer die Aktivierung des Iliad-Dienstes beantragt hat, ohne gleichzeitig die Rufnummernmitnahme zu beantragen. Erst später hat der Kunde auch die Rufnummernmitnahme beantragt. Wir mussten daher warten, bis die Leitung installiert war, bevor wir einen zweiten Antrag auf Rufnummernmitnahme nur zum vorherigen Anbieter stellen konnten.“
„Unsere Teams haben mit denen des vorherigen Betreibers und denen des ersten Aktivierungsbetreibers zusammengearbeitet und wir freuen uns, bestätigen zu können, dass die Portabilität erfolgreich war.“
Ja, Iliad hat das Problem gelöst, aber es ist unklar, wie es dazu kam. Iliad behauptet, der Portierungsantrag sei nicht gleichzeitig mit der Aktivierung des Anschlusses gestellt worden, sondern erst danach. Der Nutzer behauptet das Gegenteil: Er habe ausdrücklich mündlich darum gebeten, seine Nummer zu behalten. Natürlich ist es wichtig zu bedenken, dass der Antrag auf Beibehaltung einer Telefonnummer klar und dokumentiert sein muss. Eine zweimonatige Wartezeit für die Bearbeitung eines Portierungsantrags, selbst wenn dieser später gestellt wird, ist im Vergleich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ohnehin zu lang.
Gemäß der Agcom-Resolution 347/18/CONS muss die Rufnummernmitnahme innerhalb eines Werktages nach Antragstellung erfolgen. Bei Verzögerungen hat der Nutzer Anspruch auf eine automatische Entschädigung von 5 € pro Verspätungstag.
Der Benutzer kann dann eine formelle schriftliche Beschwerde bei Iliad einreichen. Anschließend kann er über das offizielle Agcom-Portal Conciliaweb ein kostenloses Schlichtungsverfahren zur Entschädigung einleiten.
Auch in Fällen, in denen der anfängliche Fehler auf unklare Kommunikation zurückzuführen ist, gilt der Grundsatz, dass der Betreiber einen transparenten, informierten und zeitnahen Service bieten muss. Eine zweimonatige Wartezeit für eine einfache Telefonportierung ist schwer zu rechtfertigen und stellt einen schlechten Service dar, für den eine Entschädigung gerechtfertigt ist.
La Repubblica