Die Zahl der Petitionen zu diesem Thema an das Gesundheitsministerium wächst

Autor: Hrsg. JKB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 29. Mai 2025 18:00
Erneut liegt beim Gesundheitsministerium eine Petition zum Rauchverbot auf Balkonen vor. Diesmal ging der Autor noch einen Schritt weiter – er möchte auch das Grillen auf Terrassen verbieten. Dies ist nicht die erste derartige Anfrage von Bürgern an das Ministerium.
- Das Gesundheitsministerium erhält regelmäßig Petitionen zum Rauchverbot auf Balkonen
- Die Bürger fordern gesetzgeberische Maßnahmen in diesen Angelegenheiten
- In einer der neueren Petitionen möchte der Autor zudem das Grillen auf Terrassen, Balkonen von Privathäusern und auf Privatgrundstücken verbieten.
Kürzlich (16. Mai dieses Jahres) wurde beim Gesundheitsministerium erneut eine Petition zur Einführung eines Rauchverbots auf Terrassen und Balkonen eingereicht. Nach Ansicht des Autors sollten derartige Beschränkungen dort eingeführt werden, wo Rauch den öffentlichen Frieden stören könnte.
Der Inhalt der genannten Petition ist kurz. Der Autor stellte folgende Postulate auf:
- ein Rauch- und Grillverbot auf Terrassen und Balkonen von Privathäusern sowie auf Privatgrundstücken, wo Rauch die öffentliche Ordnung und Ruhe stören könnte;
- Das Rauchverbot gilt für minderjährige oder krebsgefährdete Haushaltsmitglieder.
Es sei daran erinnert, dass dies nicht das erste Mal ist, dass derartige Anfragen und Forderungen an das Gesundheitsministerium gerichtet wurden.
Einige der Briefe enthalten unter anderem die Forderung, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um ein Rauchverbot für Zigaretten auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern einzuführen.
Die Wohnungsbaugesellschaft hat genug. Sie stellte eine Lösung vorEine ähnliche Petition erschien am 11. Dezember letzten Jahres auf der Website des Gesundheitsministeriums . Der Autor des Briefes berief sich auf Art. Artikel 144 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass ein Immobilieneigentümer Tätigkeiten unterlassen muss, die die Nutzung benachbarter Immobilien über ein durchschnittliches Maß hinaus stören, das sich aus dem sozioökonomischen Zweck der Immobilie und den örtlichen Beziehungen ergibt. Nach Auffassung des Antragstellers wird diese Regelung dadurch verletzt, dass auf Balkonen Zigaretten geraucht werden und dadurch Rauch sowohl seitlich als auch von oben in die Nachbarwohnungen ausströmt .
Interessanterweise hat eine der Wohngemeinschaften in Danzig per Beschluss ein Verbot des Rauchens von Zigaretten und anderen Tabakprodukten auf Balkonen und in Gärten von Wohngebäuden eingeführt .
Dieses Verbot gilt für einen Block und der Beschluss wurde nach einer vorherigen Abstimmung der Anwohner zu diesem Thema angenommen.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
rynekzdrowia