3.287 PLN für alle, unabhängig vom Einkommen. Die Auszahlung beginnt am 15. September.

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3.287 PLN für alle, unabhängig vom Einkommen. Die Auszahlung beginnt am 15. September.

3.287 PLN für alle, unabhängig vom Einkommen. Die Auszahlung beginnt am 15. September.
  • Das Betreuungsgeld für Betreuer von Kindern mit Behinderungen beträgt 3.287 PLN pro Monat, bei der Betreuung weiterer Personen erhöht sich der Betrag um 100 %.
  • Der Bezug der Leistung ist in Kombination mit einer Berufstätigkeit oder anderen Rentenleistungen möglich.
  • Die Antragstellung erfolgt bei Gemeindevorstehern, Bürgermeistern oder Stadtpräsidenten, meist über die Sozialämter.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflegegeld 3.287 PLN pro Monat und steht Erziehungsberechtigten von Kindern mit Behinderungen zu – bis das Mündel die Volljährigkeit erreicht.

Bei der Pflege mehrerer Personen erhöht sich das Pflegegeld für die zweite und jede weitere zu pflegende Person um 100 Prozent, informiert das Familienministerium.

Die Auszahlung erfolgt monatlich. In den meisten Fällen ist dies der 15. eines jeden Monats, aber auch andere Termine sind möglich.

Voraussetzung für die Gewährung eines Pflegegeldes ist, dass die pflegebedürftige Person:

  • eine gültige Bescheinigung über die Behinderung, einschließlich der Hinweise auf: die Notwendigkeit einer dauerhaften oder längerfristigen Pflege oder Hilfe durch eine andere Person aufgrund der erheblich eingeschränkten Möglichkeit einer unabhängigen Existenz und der Notwendigkeit einer ständigen täglichen Teilnahme des Erziehungsberechtigten des Kindes an seiner Behandlung, Rehabilitation und Ausbildung;
  • eine Entscheidung über einen erheblichen Grad der Behinderung.

Anspruch auf Pflegegeld haben:

  • Mutter oder Vater,
  • andere unterhaltspflichtige Personen sowie Ehegatten,
  • der tatsächliche Vormund des Kindes,
  • Pflegefamilie,
  • eine Person, die ein Familienkinderheim leitet,
  • der Leiter der Betreuungs- und Bildungseinrichtung,
  • der Leiter einer regionalen Pflege- und Therapieeinrichtung oder der Leiter eines Adoptionsvorbereitungszentrums.

Eine wesentliche Änderung gilt seit 2024: Pflegegeld kann ohne Einschränkungen neben der Berufstätigkeit bezogen werden. Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass Pflegepersonen, die Anspruch auf Pflegegeld haben, auch Anspruch auf Renten-, Erwerbsminderungsrenten- oder sonstige Alters- oder Erwerbsminderungsrenten haben.

Pflegegeld – wo und wie kann ich einen Antrag stellen?

Zuständige Behörden für die Annahme, Prüfung und Auszahlung von Pflegeleistungen sind:

  • Bürgermeister,
  • Bürgermeister
  • oder Stadtpräsidenten, die für den Wohnort der Person zuständig sind, die diese Leistung beantragt.

Am häufigsten wird diese Aufgabe von Sozialämtern oder Sozialdienststellen sowie von Stadt- und Gemeindeämtern und anderen Organisationseinheiten einer Gemeinde/Stadt, wie etwa Sozialleistungszentren, wahrgenommen .

Die Antragstellung kann klassisch auf Papierformularen oder elektronisch über das Emp@tia-Portal erfolgen.

wnp.pl

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