Der Sejm hat den Nachfolger von Marian Banaś gewählt. Wer ist der neue Chef des Obersten Rechnungshofs?
Am 30. August endete die sechsjährige Amtszeit des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs, Marian Banaś. Für seine Nachfolge wurden zwei Kandidaten vorgeschlagen. Die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) schlug ihren ehemaligen Abgeordneten Tadeusz Dziuba vor, der bis vor kurzem Vizepräsident des Obersten Rechnungshofs (NIK) war. Der zweite Kandidat, Mariusz Haładyj, wurde vom Sejm-Sprecher Szymon Hołownia nominiert. Unerwarteterweise verkündete PiS-Chef Jarosław Kaczyński bereits vor der Abstimmung, dass er nach einem Gespräch mit Dziuba ermächtigt worden sei, seine Kandidatur zurückzuziehen. 421 Abgeordnete stimmten für Haładyj, nur vier stimmten dagegen und sechs enthielten sich.
Mariusz Haładyj ist RechtsberaterMariusz Haładyj (Jahrgang 1978) schloss sein Jurastudium an der Fakultät für Rechtswissenschaften, Kirchenrecht und Verwaltung der Katholischen Universität Lublin ab und absolvierte ein Aufbaustudium im Bereich Gesellschaftsrecht an der Universität Warschau. Er absolvierte eine Ausbildung zum Rechtsberater bei der Warschauer Anwaltskammer und eine Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer beim Obersten Rechnungshof.
Ab 2002 praktizierte er als Anwalt in einer Anwaltskanzlei und ab 2003 beim Obersten Rechnungshof. 2006 absolvierte er ein Praktikum bei der Ständigen Vertretung der Republik Polen bei der Europäischen Union in Brüssel in der Abteilung für Wirtschaftsbeziehungen. Er war Mitglied der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) und stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses für öffentliche Finanzdisziplin. Sieben Jahre lang war er Unterstaatssekretär in den Wirtschaftsministerien und zuständig für Wirtschaftsregulierung und Regulierungsfolgenabschätzungen.
Am 5. Februar 2019 ernannte ihn Premierminister Mateusz Morawiecki zum Präsidenten der Generalsektion der Republik Polen. Diese Institution schützt die Rechte und Interessen der Republik Polen, einschließlich der Staatskasse und des Staatseigentums. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die rechtliche Vertretung und Beratung der Staatskasse und staatlicher juristischer Personen. Die Kanzlei bearbeitet wichtige Gerichtsverfahren, erstellt Rechtsgutachten, vertritt Polen in internationalen Angelegenheiten und nimmt an Mediationen teil.
RP