3.287 PLN jeden Monat, unabhängig vom Einkommen. Zahlungen beginnen am 15. Juni

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3.287 PLN jeden Monat, unabhängig vom Einkommen. Zahlungen beginnen am 15. Juni

3.287 PLN jeden Monat, unabhängig vom Einkommen. Zahlungen beginnen am 15. Juni

Ab 2025 erhalten Betreuer von Kindern mit Behinderungen 3.287 PLN pro Monat – unabhängig vom Einkommen und ohne ihren Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Prüfen Sie, wer Anspruch auf die Leistung hat, wie man sie erhält und was sich geändert hat.

3.287 PLN jeden Monat, unabhängig vom Einkommen. Zahlungen beginnen am 15. Juni
Das Pflegegeld beträgt 3.287 PLN und wird monatlich ausgezahlt (Foto: Virrage Images/Shutterstock)
  • Ab Januar 2025 können Betreuer von Kindern mit Behinderungen mit einer monatlichen Unterstützung von 3.287 PLN rechnen, unabhängig von ihrem Einkommen oder anderen Leistungen.
  • Eine revolutionäre Neuerung: Pflegeleistungen können mit einer Berufstätigkeit kombiniert werden. Um staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen pflegende Angehörige ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgeben.
  • Der Bewerbungsprozess ist unkompliziert – Sie können ihn online oder ganz traditionell in der Geschäftsstelle durchführen. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig, in der Regel am 15. des Monats.

Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Änderung der Verordnung wird die Höhe des Pflegegeldes auf 3.287 PLN monatlich festgelegt. Dieser Betrag ist einkommensunabhängig und steht allen Personen zu, die die Kriterien erfüllen.

Wer kann Pflegegeld erhalten?

  • leibliche Eltern (Mutter, Vater),
  • Personen mit Unterhaltspflichten, einschließlich Ehegatten,
  • tatsächliche Erziehungsberechtigte des Kindes,
  • Pflegefamilien,
  • Menschen, die Familienkinderheime betreiben,
  • Leiter von Pflege-, Bildungs- und Therapieeinrichtungen.

Kriterien für die Gewährung der Leistung:

  • eine gültige Bescheinigung über eine erhebliche Behinderung,
  • Hinweise auf die Notwendigkeit einer ständigen oder längerfristigen Pflege und die Notwendigkeit einer täglichen Beteiligung der Pflegeperson an der Behandlung, Rehabilitation und Erziehung des Kindes.

Die Leistung steht dem Kind zu, bis es das 18. Lebensjahr vollendet . Wichtig: Betreut ein Vormund mehrere behinderte Kinder, fällt für das zweite und jedes weitere Kind der doppelte Betrag an .

Vereinbarkeit von Beruf und Pflegegeld ab 2024 möglich

Zu den wesentlichen Neuerungen ab 2024 zählt die Abschaffung der Erwerbsbeschränkung. Pflegende können nun den Bezug des Pflegegeldes problemlos mit einer Berufstätigkeit vereinbaren, was vorher nicht möglich war.

Diese Lösung:

  • erhöht die finanzielle Unabhängigkeit von Familien,
  • ermöglicht Ihnen die Aufrechterhaltung Ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Leistungsverlust,
  • gilt auch für Personen, die Renten, Pensionen oder andere Leistungen beziehen.

Dadurch können mehr Familien finanzielle Stabilität erlangen und auf die Mittel zugreifen, die sie für Behandlung und Pflege benötigen.

Wie beantragen Sie Pflegegeld? Sehen Sie, wo und wie es geht

Die Antragstellung auf Pflegegeld wurde vereinfacht und kann auf zwei Wegen erfolgen:

Formulare zur Einreichung von Bewerbungen:

  • traditionell auf dem Papier – im Stadt- oder Gemeindeamt,
  • elektronisch – über portalEmp@

Bewerbungen werden berücksichtigt von:

  • Bürgermeister,
  • Bürgermeister,
  • Stadtpräsidenten – abhängig vom Wohnort des Antragstellers.

Aufgaben im Zusammenhang mit der Leistungsabwicklung werden in der Praxis wahrgenommen von:

  • Sozialhilfezentren (OPS),
  • Sozialdienstleistungszentren (CUS),
  • Stadt- und Gemeindeämter,
  • Sozialhilfezentren.
Auszahlungszeitpunkte des Pflegegeldes. Wann bekommst du das Geld

In den meisten Fällen wird die Leistung am 15. Tag eines jeden Monats ausgezahlt. Die ersten Zahlungen beginnen am 15. Juni 2025.

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