Änderungen der Rentenzahlungstermine im Juni 2025. Neuer Zeitplan

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Änderungen der Rentenzahlungstermine im Juni 2025. Neuer Zeitplan

Änderungen der Rentenzahlungstermine im Juni 2025. Neuer Zeitplan

ZUS zahlt die Rente jeden Monat in sieben Raten aus. Fällt einer dieser Tage auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Auszahlung der Leistungen am vorhergehenden Werktag. Im Juni wird diese Situation zweimal eintreten.

Rentenzahlungen im Juni 2025. Wie wird sich der Zeitplan ändern?

Die Renten werden von der ZUS normalerweise am 1., 5., 6., 10., 15., 20. oder 25. Tag des Monats ausgezahlt. Jeder Senior hat einen dieser Termine fest zugeteilt. Im Juni 2025 fallen zwei davon auf einen arbeitsfreien Tag und daher werden die Leistungen früher ausgezahlt. Da der 1. Juni ein Sonntag ist, können Rentner, die an diesem Tag üblicherweise Überweisungen erhalten, mit der Gutschrift auf ihrem Konto am Freitag, dem 30. Mai, rechnen. Ähnlich verhält es sich mit dem Auszahlungstermin am Sonntag, dem 15. Juni. Die Leistungen sollten dann bereits am Freitag, dem 13. Juni, auf dem Konto der Rentner eingehen. Die übrigen Rentenzahlungstermine im Juni bleiben unverändert.

Der Zeitplan für Juni sieht wie folgt aus:

  • 1. Juni (Sonntag) - Änderung des Zahlungstermins auf Freitag, 30. Mai
  • 5. Juni (Donnerstag) - Zahlung bleibt unverändert,
  • 6. Juni (Freitag) - Zahlung bleibt unverändert,
  • 10. Juni (Dienstag) - Zahlung bleibt unverändert,
  • 15. Juni (Sonntag) – Änderung des Zahlungstermins auf Freitag, den 13. Juni
  • 20. Juni (Freitag) – Zahlung bleibt unverändert,
  • 25. Juni (Mittwoch) – Zahlung bleibt unverändert.
Kann ich mein Auszahlungsdatum ändern? Renten?

Rentner erhalten ihre Leistungen gemäß der von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) festgelegten Frist. Sie wird bei der Prüfung eines Rentenantrags anhand der Anzahl der täglich ausgezahlten Leistungen und der Höhe des Zuflusses der Rentenbeiträge ermittelt. Informationen zum Auszahlungszeitpunkt der Leistung finden Sie im Bescheid über die Gewährung der Rente.

Eine Änderung des geplanten Leistungszahlungstermins ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierzu muss der Rentner einen entsprechenden Antrag mit Begründung stellen. Die ZUS kann dem beispielsweise in einer Situation zustimmen, in der der Rentner verpflichtet ist, monatliche Zahlungen zu behördlich festgelegten Terminen zu leisten, die nicht geändert werden können.

Wann wird die 14. Rente ausgezahlt? Die Frist und die Beträge wurden bestätigt

Die vierzehnte Rente ab 2023 ist dauerhaft im Leistungskalender für Rentner und Pensionäre enthalten. Es wird wie der „Dreizehnte“ jedes Jahr ausgezahlt. Der genaue Auszahlungsmonat wird jeweils durch eine Verordnung des Ministerrats festgelegt. Im Arbeitsplan der Regierung ist bereits ein Verordnungsentwurf des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik veröffentlicht, in dem der Auszahlungstermin für die 14. Rente im Jahr 2025 wie in den Vorjahren auf September festgelegt ist.

Auch der Betrag, den die Rentner in diesem Jahr erhalten, wurde bestätigt. Die volle Leistungshöhe entspricht der aktuellen Mindestrente und beträgt 1.878,91 PLN brutto. Dieser Betrag steht Senioren zu, deren Grundleistung 2.900 PLN brutto nicht übersteigt. Personen, die eine höhere Alters- oder Invaliditätsrente beziehen, erhalten die „Vierzehnte Rente“ gekürzt nach dem Zloty-für-Zloty-Prinzip. Der Betrag der 14. Rente darf jedoch nicht niedriger als 50 PLN brutto sein. Daher wird die zweite, zusätzliche Jahresleistung nicht von Senioren in Anspruch genommen, deren Rente 4.728,91 PLN brutto übersteigt. Von der Leistung werden ein Krankenversicherungsbeitrag und eine Einkommensteuervorauszahlung abgezogen.

RP

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